Gute Nachricht für alle, die in Berlin neu einziehen oder eine Wohnung suchen: Die Mietpreisbremse gilt seit dem 1. Januar 2026 weiter – und zwar bis mindestens 31. Dezember 2029. Das hat die Berliner Senatsverwaltung bestätigt. Damit bleibt eine der wichtigsten Schutzregeln für Mieterinnen und Mieter in der Stadt erhalten.
Was bedeutet das konkret? Bei der Wiedervermietung von Wohnungen darf die Miete in der Regel höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Maßgeblich dafür ist der Berliner Mietspiegel – er ist die zentrale Grundlage dafür, ob eine geforderte Miete noch im zulässigen Rahmen liegt oder nicht.
Der Mietspiegel spielt aber nicht nur bei Neuvermietungen eine Rolle. Auch bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen ist er das entscheidende Referenzwerk. Wer wissen möchte, ob seine Miete überhaupt erhöht werden darf – und wenn ja, um wie viel –, kommt am Mietspiegel nicht vorbei.
Update: Mietpreisprüfstelle Berlin stellt Jahresbericht 2025 vor
Die Berliner Mietpreisprüfstelle hat ihren ersten Jahresbericht für 2025 veröffentlicht. Die Zahlen zeigen, warum die Mietpreisbremse in Berlin weiterhin ein wichtiges Thema bleibt: Zwischen April und Dezember 2025 konnten 339 Mieten geprüft werden. In 320 Fällen lag die Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Besonders auffällig: In 222 Fällen wurde die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent überschritten. In solchen Fällen kann der Verdacht auf eine sogenannte Wuchermiete bestehen. Weitere 82 Fälle lagen zwischen 20 und 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, 16 Fälle zwischen 10 und 20 Prozent.
Die Zahlen bedeuten nicht, dass jede hohe Miete automatisch unzulässig ist. Entscheidend sind immer der konkrete Mietvertrag, die Wohnung, mögliche Ausnahmen und die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Berliner Mietspiegel bei Mieterhöhungen. Wer den Verdacht hat, dass die eigene Miete zu hoch ist, sollte die Miethöhe prüfen lassen und sich beraten lassen.
Quelle: Berliner Mietpreisprüfstelle / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
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Bei möblierten Wohnungen ist die Prüfung oft schwieriger, weil der Zuschlag für Möbel die Vergleichbarkeit verzerren kann. Das Mietrechtspaket II soll mehr Transparenz bei möblierten Wohnungen schaffen; noch handelt es sich aber um geplante Änderungen.
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (berlin.de)
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