Berliner Altbauten - Mietpreisbremse Berlin 2026 gilt bis zum 31. Dezember 2029.
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Mietpreisbremse Berlin 2026: Das gilt für Mieter

Die Mietpreisbremse gilt in Berlin seit dem 1. Januar 2026 weiter und ist nach aktueller Berliner Regelung bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Sie bleibt damit ein wichtiger Maßstab bei Neuvermietungen, beim Berliner Mietspiegel und bei der Frage, ob eine Miete zu hoch ist.

Update vom 12. Juli 2026

Neue Regeln zur Mietpreisbremse im Gesetzgebungsverfahren

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Mietpreisbremse wirksamer machen soll. Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 in erster Lesung darüber beraten. Geplant sind vor allem neue Vorgaben für möblierte Wohnungen, Kurzzeitvermietung und Indexmieten. Diese Änderungen gelten noch nicht; bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bleibt die bisherige Rechtslage maßgeblich.

Möblierte Wohnungen und Möblierungszuschlag

Auch bei möblierten Wohnungen sollte eine hohe Gesamtmiete nicht automatisch akzeptiert werden. Nach dem Entwurf sollen Vermieter vor Vertragsschluss unaufgefordert über die Höhe des Möblierungszuschlags informieren. Der Zuschlag soll angemessen und nachvollziehbar sein. Diese geplanten Auskunftspflichten sind noch nicht in Kraft; eine Prüfung der Miete kann aber bereits nach geltendem Recht sinnvoll sein.

Kurzzeitvermietung und Wohnen auf Zeit

Kurzzeitvermietung oder Wohnen auf Zeit können genutzt werden, um reguläre Mietverhältnisse und damit die Mietpreisbremse zu umgehen. Der Gesetzentwurf will die Ausnahme für einen nur vorübergehenden Gebrauch enger fassen. Für Berlin mit seinem angespannten Wohnungsmarkt wäre das praktisch bedeutsam, beschlossen ist die Änderung jedoch noch nicht.

Geplante Begrenzung bei Indexmieten

Bei einer Indexmiete richtet sich eine mögliche Erhöhung nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex. In angespannten Wohnungsmärkten sollen jährliche Steigerungen nach dem Entwurf künftig begrenzt werden. Auch diese Regelung ist bislang nur geplant. Bestehende Erhöhungsschreiben sollten weiterhin anhand des Mietvertrags und der derzeit geltenden Vorschriften geprüft werden.

Quellen: Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf 21/6807 und erste Lesung am 9. Juli 2026; Bundesregierung, „Besserer Schutz für Mieterinnen und Mieter“, 29. April 2026. Stand der Aktualisierung: 12. Juli 2026.

Was gilt 2026 bei der Mietpreisbremse in Berlin?

Die Mietpreisbremse gilt in Berlin seit dem 1. Januar 2026 weiter – und zwar bis zum 31. Dezember 2029. Bei einer Wiedervermietung darf die vereinbarte Miete grundsätzlich höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für viele Berliner Mieterinnen und Mieter bleibt die Mietpreisbremse Berlin damit ein wichtiges Instrument, um überhöhte Neuvertragsmieten prüfen zu lassen.

Der Berliner Senat hat die Mietenbegrenzungsverordnung für Berlin verlängert. Sie gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Grundlage für die Prüfung ist unter anderem der Berliner Mietspiegel. Er hilft dabei einzuordnen, ob die ortsübliche Vergleichsmiete eingehalten wird oder ob der Mietpreis geprüft werden sollte.

Der Mietspiegel spielt aber nicht nur bei Neuvermietungen eine Rolle. Auch bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen ist er das entscheidende Referenzwerk. Wer wissen möchte, ob seine Miete überhaupt erhöht werden darf – und wenn ja, um wie viel –, kommt am Mietspiegel nicht vorbei.

Update: Mietpreisprüfstelle Berlin stellt Jahresbericht 2025 vor

Die Mietpreisprüfstelle Berlin prüft Hinweise auf überhöhte Mieten und unterstützt Mieterinnen und Mieter bei einer ersten Einordnung. Sie hat ihren ersten Jahresbericht für 2025 veröffentlicht. Die Zahlen zeigen, warum die Mietpreisbremse Berlin 2026 weiterhin ein wichtiges Thema bleibt: Zwischen April und Dezember 2025 wurden 339 Prüfungen mit belastbarem Ergebnis abgeschlossen. In 320 Fällen lag die Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Besonders auffällig: In 222 Fällen wurde die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent überschritten. In solchen Fällen kann der Verdacht auf eine sogenannte Wuchermiete bestehen. Weitere 82 Fälle lagen zwischen 20 und 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, 16 Fälle zwischen 10 und 20 Prozent. In vielen Fällen lagen die verlangten Mieten damit deutlich über der Vergleichsmiete.

Die Zahlen bedeuten nicht, dass jede hohe Miete automatisch unzulässig ist. Entscheidend sind immer der konkrete Mietvertrag, die Wohnung, mögliche Ausnahmen und die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Berliner Mietspiegel. Wer den Verdacht hat, dass die eigene Miete zu hoch ist, sollte die Miethöhe prüfen lassen und sich beraten lassen. Das gilt besonders, wenn der Mietpreis in Berlin deutlich über vergleichbaren Wohnungen liegt.

Seit Juni 2026 prüft Berlin außerdem öffentlich zugängliche Wohnungsangebote automatisiert. Wie der Berliner Mietenscan Verdachtsfälle erkennt und welche Grenzen das Verfahren hat, erläutern wir in einem eigenen Beitrag.

Quelle: Berliner Mietpreisprüfstelle / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Miete zu hoch? Prüfen lohnt sich

Haben Sie eine Mieterhöhung in Berlin erhalten oder stehen Sie kurz vor einem neuen Mietvertrag? Wenn Ihre Miete zu hoch in Berlin wirkt oder Sie den Mietpreis in Berlin prüfen lassen möchten, erklären wir Ihnen, worauf es ankommt. Und bei Fragen zur Betriebskostenabrechnung helfen wir Ihnen ebenfalls gerne weiter.

Bei möblierten Wohnungen ist die Prüfung oft schwieriger, weil der Zuschlag für Möbel die Vergleichbarkeit verzerren kann. Das geplante Mietrechtspaket II sieht unter anderem mehr Transparenz bei möblierten Wohnungen und Regeln zum Möblierungszuschlag vor. Diese Änderungen sind nach aktuellem Stand jedoch noch nicht in Kraft.

Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (berlin.de)

Neue Miete zu hoch?

Die Zahlen der Berliner Mietpreisprüfstelle zeigen: Viele geprüfte Mieten lagen deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Gerade bei Neuvermietung, Mietpreisbremse, möblierten Wohnungen oder möglichen Ausnahmen kommt es auf den konkreten Vertrag an. Mitglieder können ihre Miethöhe prüfen lassen.