Berliner Altbauten - Mietpreisbremse Berlin 2026 gilt bis zum 31. Dezember 2029.
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Mietpreisbremse Berlin 2026: Das gilt für Mieter

Die Mietpreisbremse gilt in Berlin seit dem 1. Januar 2026 weiter und ist nach aktueller Berliner Regelung bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Sie bleibt damit ein wichtiger Maßstab bei Neuvermietungen, beim Berliner Mietspiegel und bei der Frage, ob eine Miete zu hoch ist.

Die Mietpreisbremse gilt in Berlin seit dem 1. Januar 2026 weiter – und zwar bis zum 31. Dezember 2029. Bei einer Wiedervermietung darf die vereinbarte Miete grundsätzlich höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für viele Berliner Mieterinnen und Mieter bleibt die Mietpreisbremse Berlin damit ein wichtiges Instrument, um überhöhte Neuvertragsmieten prüfen zu lassen.

Der Berliner Senat hat die Mietenbegrenzungsverordnung für Berlin verlängert. Sie gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Grundlage für die Prüfung ist unter anderem der Berliner Mietspiegel. Er hilft dabei einzuordnen, ob die ortsübliche Vergleichsmiete eingehalten wird oder ob der Mietpreis geprüft werden sollte.

Der Mietspiegel spielt aber nicht nur bei Neuvermietungen eine Rolle. Auch bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen ist er das entscheidende Referenzwerk. Wer wissen möchte, ob seine Miete überhaupt erhöht werden darf – und wenn ja, um wie viel –, kommt am Mietspiegel nicht vorbei.

Update: Mietpreisprüfstelle Berlin stellt Jahresbericht 2025 vor

Die Mietpreisprüfstelle Berlin prüft Hinweise auf überhöhte Mieten und unterstützt Mieterinnen und Mieter bei einer ersten Einordnung. Sie hat ihren ersten Jahresbericht für 2025 veröffentlicht. Die Zahlen zeigen, warum die Mietpreisbremse Berlin 2026 weiterhin ein wichtiges Thema bleibt: Zwischen April und Dezember 2025 wurden 339 Prüfungen mit belastbarem Ergebnis abgeschlossen. In 320 Fällen lag die Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Besonders auffällig: In 222 Fällen wurde die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent überschritten. In solchen Fällen kann der Verdacht auf eine sogenannte Wuchermiete bestehen. Weitere 82 Fälle lagen zwischen 20 und 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, 16 Fälle zwischen 10 und 20 Prozent. In vielen Fällen lagen die verlangten Mieten damit deutlich über der Vergleichsmiete.

Die Zahlen bedeuten nicht, dass jede hohe Miete automatisch unzulässig ist. Entscheidend sind immer der konkrete Mietvertrag, die Wohnung, mögliche Ausnahmen und die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Berliner Mietspiegel. Wer den Verdacht hat, dass die eigene Miete zu hoch ist, sollte die Miethöhe prüfen lassen und sich beraten lassen. Das gilt besonders, wenn der Mietpreis in Berlin deutlich über vergleichbaren Wohnungen liegt.

Quelle: Berliner Mietpreisprüfstelle / Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Haben Sie eine Mieterhöhung in Berlin erhalten oder stehen Sie kurz vor einem neuen Mietvertrag? Wenn Ihre Miete zu hoch in Berlin wirkt oder Sie den Mietpreis in Berlin prüfen lassen möchten, erklären wir Ihnen, worauf es ankommt. Und bei Fragen zur Betriebskostenabrechnung helfen wir Ihnen ebenfalls gerne weiter.

Bei möblierten Wohnungen ist die Prüfung oft schwieriger, weil der Zuschlag für Möbel die Vergleichbarkeit verzerren kann. Das geplante Mietrechtspaket II sieht unter anderem mehr Transparenz bei möblierten Wohnungen und Regeln zum Möblierungszuschlag vor. Diese Änderungen sind nach aktuellem Stand jedoch noch nicht in Kraft.

Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (berlin.de)

Neue Miete zu hoch?

Die Zahlen der Berliner Mietpreisprüfstelle zeigen: Viele geprüfte Mieten lagen deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Gerade bei Neuvermietung, Mietpreisbremse, möblierten Wohnungen oder möglichen Ausnahmen kommt es auf den konkreten Vertrag an. Mitglieder können ihre Miethöhe prüfen lassen.