Unterlagen zur Prüfung einer Miete in Berlin
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Mietenscan Berlin: Verdacht auf überhöhte Angebotsmieten

Berlin lässt Wohnungsinserate künftig monatlich automatisiert prüfen. Im ersten Durchlauf bestand bei 2.102 von 4.539 ausgewerteten Angeboten ein Verdacht auf einen Verstoß gegen die Mietenbegrenzungsregeln.

Wer in Berlin eine Wohnung sucht, kennt das Problem: Die verlangte Miete wirkt hoch, doch die rechtliche Einordnung ist ohne Vergleichswerte und genaue Vertragsangaben oft schwer. Das Land Berlin setzt nun zusätzlich auf einen automatisierten Mietenscan. Er soll auffällige Angebote auf den großen Wohnungsportalen erkennen und Vermietende frühzeitig auf eine mögliche Überschreitung hinweisen.

Was der Mietenscan prüft

Die Auswertung stützt sich auf öffentlich zugängliche Wohnungsinserate und den Berliner Mietspiegel 2026. Sie soll Hinweise darauf geben, ob eine verlangte Miete die Mietpreisbremse überschreiten könnte oder ob Anhaltspunkte für eine Mietpreisüberhöhung beziehungsweise Mietwucher bestehen. Dabei werden auch Fälle berücksichtigt, in denen die Mietpreisbremse wegen einer Ausnahme, etwa bei Neubauten, nicht greift.

Ein Treffer im Mietenscan ist keine behördliche oder gerichtliche Feststellung. Inserate enthalten nicht immer alle Angaben, die für eine rechtliche Bewertung entscheidend sind. Baujahr, Ausstattung, Modernisierungen, Vormiete oder ein zulässiger Möblierungszuschlag können den konkreten Fall beeinflussen. Der Scan soll deshalb zunächst auffällige Angebote sichtbar machen und eine Prüfung anstoßen.

Vermietende werden zur Prüfung ihrer Forderung aufgefordert

Nach Angaben der Senatsverwaltung schreibt die Sicheres Wohnen AöR die betroffenen Vermietenden im Auftrag des Landes Berlin an. Sie sollen ihre Mietforderung prüfen und das Angebot anpassen, wenn die gesetzliche Grenze überschritten ist. Dem Schreiben sollen auch Informationen zum Mietrecht und zum Berliner Mietspiegel beiliegen.

Der Mietenscan ist als monatliches Verfahren angelegt. Er ersetzt weder die Prüfung durch eine zuständige Behörde noch die Klärung eines einzelnen Mietverhältnisses. Für Wohnungssuchende kann er dennoch ein wichtiges Signal sein: Eine auffällig hohe Angebotsmiete sollte nicht allein deshalb als üblich gelten, weil die Wohnung schwer zu finden ist.

Was Wohnungssuchende bei einer hohen Miete tun können

Vor einer Unterschrift lohnt es sich, das Inserat zu sichern und die Angaben zur Wohnung vollständig festzuhalten. Wichtig sind insbesondere Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Lage, Ausstattung und eine mögliche Möblierung. Mit dem Abfrageservice des Berliner Mietspiegels lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete für die konkrete Wohnung näher bestimmen.

Wer bereits eingezogen ist und den Verdacht auf eine Mietpreisüberhöhung hat, kann seit Juli 2026 das Service-Portal Berlin nutzen. Das zuständige Bezirksamt klärt anschließend, ob die Voraussetzungen für ein Verfahren vorliegen. Für die persönliche Einordnung sind Mietvertrag und alle Unterlagen zur Wohnung entscheidend.

Unsere Beiträge zur Mietpreisbremse in Berlin, zum Berliner Mietspiegel 2026 und zur Mietpreisprüfstelle erklären die jeweiligen Hintergründe. Mitglieder der Mietervereinigung Berlin e.V. können ihren konkreten Fall prüfen lassen.

Häufige Fragen zum Mietenscan in Berlin

Bedeutet eine hohe Angebotsmiete automatisch Mietwucher?

Nein. Eine hohe Miete allein reicht nicht aus. Je nach Fall kommen unterschiedliche Vorschriften in Betracht, und ihre Voraussetzungen müssen geprüft werden. Der Mietenscan weist deshalb auf einen Verdacht hin, nicht auf einen bereits feststehenden Verstoß.

Gilt die Mietpreisbremse für jedes Wohnungsinserat?

Nein. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, unter anderem für bestimmte Neubauten. Ob die Mietpreisbremse greift und welche Miethöhe zulässig ist, lässt sich nur mit den Angaben zum konkreten Mietverhältnis beurteilen.

Hilft der Mietenscan auch bei einer bereits gemieteten Wohnung?

Der Scan richtet sich an öffentlich angebotene Wohnungen. Bei einer bereits angemieteten Wohnung bleibt die individuelle Prüfung wichtig. Dazu gehören der Mietvertrag, die Miethöhe und die Einordnung anhand des Mietspiegels.

Quellen:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Mietenscan im Land Berlin, Pressemitteilung vom 22. Juli 2026
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Online-Anzeige von Mietpreisüberhöhungen, 3. Juli 2026
Berliner Mietspiegel 2026 mit Abfrageservice

Auffällig hohe Miete angeboten bekommen?

Mitglieder können Mietvertrag und Unterlagen zur Wohnung rechtlich einordnen lassen.