Aktualisierung vom 11. Juni 2026
Die Berliner Koalition aus CDU und SPD hatte sich im April 2026 auf die Einführung eines sogenannten Mietenkatasters verständigt. Mit der Drucksache 19/3327 vom 11. Juni 2026 liegt nun eine konkrete Beschlussempfehlung vor. Damit rückt das geplante Register politisch und gesetzgeberisch näher, ist aber noch nicht als endgültig geltendes Gesetz zu behandeln.
Was ist neu am Mietenkataster Berlin?
Am 11. Juni 2026 wurde im Berliner Abgeordnetenhaus die Drucksache 19/3327 veröffentlicht. Darin wird vorgeschlagen, ein Gesetz zur Errichtung eines Wohnungs- und Mietenkatasters Berlin in das Wohnraumsicherungsgesetz aufzunehmen.
Das Kataster soll als zentrales digitales Register geführt werden. Erfasst werden sollen Angaben zu Mietwohnungen, Mietverhältnissen und Miethöhen. Dazu gehören unter anderem Adresse, Wohnfläche, Zimmerzahl, Ausstattung, Beginn und Dauer des Mietverhältnisses, Nettokaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten, Wasserkosten, Modernisierungsumlagen und weitere mietrelevante Angaben.
Wichtig ist: Das Mietenkataster ist damit noch nicht automatisch endgültig in Kraft. Die aktuelle Beschlussempfehlung zeigt aber, dass das Vorhaben politisch und gesetzgeberisch deutlich konkreter geworden ist.
Was ist ein Mietenkataster?
Ein Mietenkataster ist ein zentrales, digitales Register, in dem Mietdaten für alle Wohnungen einer Stadt erfasst werden. In Berlin betrifft die Debatte rund 2,2 Millionen Mietverhältnisse. Nach dem aktuellen Entwurf sollen Vermieter verpflichtet werden, Mietdaten in ein digitales Portal einzutragen. Die Daten könnten Verwaltung und Wohnungsaufsicht helfen, auffällige Mietentwicklungen, mögliche Verstöße gegen die Mietpreisbremse und Probleme bei der Wohnraumversorgung besser nachzuvollziehen.
Welche Daten sollen im Mietenkataster erfasst werden?
Nach aktuellem Entwurf sollen unter anderem folgende Mietdaten und Wohnungsdaten erfasst werden:
- Adresse der Wohnung
- Wohnlage
- Etage
- Wohnfläche
- Zimmerzahl
- Ausstattung der Wohnung
- Beginn und Dauer des Mietverhältnisses
- Nettokaltmiete
- Betriebskosten
- Heizkosten
- Wasserkosten
- Modernisierungsumlagen
- anteilige Grundsteuer
- Angaben zu Vermieter und Mietverhältnis, soweit im Entwurf vorgesehen
Die vorgesehene Vermieter Meldepflicht soll damit nicht nur die reine Miethöhe erfassen. Sie zielt auf ein breiteres Bild des Mietverhältnisses, damit Wohnungs- und Mietdaten in Berlin nachvollziehbarer werden. Welche Detailpflichten am Ende verbindlich gelten, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Was passiert bei Verstößen gegen Meldepflichten?
Für Verstöße gegen die vorgesehenen Meldepflichten sind im aktuellen Entwurf Bußgelder vorgesehen. Nach dem Stand der Drucksache 19/3327 können Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bei wiederholten oder besonders gewichtigen Verstößen sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro vorgesehen.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob eine konkrete Miete gegen die Mietpreisbremse Berlin oder andere mietrechtliche Vorgaben verstößt. Für bestehende Mietverhältnisse bleibt wichtig, ob eine Mieterhöhung nach dem Berliner Mietspiegel formal und rechnerisch richtig begründet wurde. Das geplante Kataster kann Transparenz schaffen, ersetzt aber keine individuelle Prüfung des jeweiligen Mietvertrags.
Was bedeutet das Mietenkataster für Mieterinnen und Mieter?
Mieterinnen und Mieter müssen nach aktuellem Stand nicht selbst aktiv werden, sofern keine konkrete gesetzliche Pflicht für sie vorgesehen ist. Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen vor allem Vermieterinnen und Vermieter sowie die von ihnen zu meldenden Wohnungs- und Mietdaten.
Für Mieterinnen und Mieter in Berlin kann das Kataster langfristig trotzdem wichtig werden. Es kann leichter werden, überhöhte Mieten, Verstöße gegen die Mietpreisbremse oder auffällige Mietentwicklungen nachvollziehbar zu machen. Gerade in einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt kann mehr Transparenz helfen, Probleme nicht allein im einzelnen Mietverhältnis zu belassen.
Das Kataster ersetzt aber keine individuelle rechtliche Prüfung. Wer eine Mieterhöhung, eine hohe Neuvertragsmiete oder eine Modernisierungsumlage prüfen lassen möchte, sollte weiterhin Beratung einholen und den eigenen Mietvertrag konkret prüfen lassen.
Ist Ihre Miete zulässig?
Das Mietenkataster ist geplant, aber noch nicht endgültig in Kraft. Wenn Ihre Miete schon jetzt auffällig wirkt, können Mitglieder der Mietervereinigung Berlin e.V. ihren Fall einordnen lassen.
Jetzt Mitglied werdenEin Berliner Mieterinteressenverband hat die Ankündigung begrüßt und das Kataster als entscheidenden Schritt für mehr Transparenz auf dem Berliner Wohnungsmarkt bezeichnet. Gleichzeitig wurde gefordert, die Erhebung auch auf weitere Bereiche wie Leerstand, altersgerechte Wohnungen und Sozialwohnungen auszuweiten.
Ist das Mietenkataster Berlin schon beschlossen?
Nach aktuellem Stand liegt eine konkrete Beschlussempfehlung vor. Das bedeutet: Das Mietenkataster ist politisch und gesetzgeberisch weiter vorangeschritten. Es ist aber wichtig, zwischen Entwurf, Beschlussempfehlung und endgültig geltendem Gesetz zu unterscheiden. Verbindlich wird die Regelung erst nach dem weiteren parlamentarischen Verfahren, dem Beschluss und dem Inkrafttreten.
Offen bleiben bis zur endgültigen Fassung unter anderem praktische Fragen zur technischen Umsetzung, zum Datenschutz, zu Meldefristen und dazu, wie die Daten konkret durch Verwaltung und Wohnungsaufsicht genutzt werden. Berlin wäre mit einem solchen Register weiterhin ein bundesweit besonders weitgehender Schritt in Richtung transparenter Mietdaten.
Häufige Fragen zum Mietenkataster Berlin
Was ist das Mietenkataster Berlin?
Ein geplantes digitales Register, in dem Wohnungs- und Mietdaten in Berlin zentral erfasst werden sollen.
Wen betrifft das Mietenkataster?
Vor allem Vermieterinnen und Vermieter, da sie nach dem Entwurf Daten zu Wohnungen und Mietverhältnissen melden müssten. Für Mieterinnen und Mieter kann das Kataster mehr Transparenz schaffen.
Müssen Mieter selbst Daten melden?
Nach aktuellem Stand steht vor allem die Meldepflicht der Vermieter im Mittelpunkt. Ob im endgültigen Gesetz ergänzende Pflichten oder Mitwirkungsfragen geregelt werden, hängt vom weiteren Verfahren ab.
Welche Bußgelder drohen Vermietern?
Nach aktuellem Entwurf können Verstöße gegen Meldepflichten mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bei wiederholten oder besonders gewichtigen Verstößen sind bis zu 100.000 Euro vorgesehen.
Ab wann gilt das Mietenkataster?
Das hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren und dem Inkrafttreten des Gesetzes ab. Nach aktuellem Stand liegt eine konkrete Beschlussempfehlung vor; verbindlich wird die Regelung aber erst nach Beschluss und offizieller Verkündung.
Wir beobachten die Entwicklung und informieren Sie, sobald das Gesetz endgültig beschlossen und verkündet wird. Wenn Sie jetzt schon wissen möchten, ob Ihre Miete zulässig ist, helfen wir Ihnen gerne weiter – zum Beispiel bei der Prüfung einer Mieterhöhung oder Ihrer Betriebskostenabrechnung.
Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt die Mietervereinigung Berlin e.V. keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben.
Quellen: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/3327 vom 11.06.2026; taz, Bericht zum Mietenkataster Berlin vom 11.06.2026; Senatskanzlei Berlin / RBB Abendschau (21.04.2026); Pressemitteilung eines Berliner Mieterinteressenverbands (22.04.2026); Tagesspiegel (21.04.2026 und 29.04.2026)