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Mietenkataster Berlin 2026: Was beschlossen ist und was Mieter wissen sollten

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat das Wohnungs- und Mietenkataster am 2. Juli 2026 beschlossen. Stand 16. Juli ist das Gesetz noch nicht verkündet und noch nicht in Kraft. Nach Auskunft der Senatsverwaltung gegenüber rbb24 soll die Datenbank im Laufe des Jahres 2027 starten.

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Update vom 16. Juli 2026

Mietenkataster beschlossen – Start für 2027 angekündigt

Das Abgeordnetenhaus hat das Wohnraumsicherungsgesetz mit dem Berliner Wohnungs- und Mietenkataster inzwischen beschlossen. Damit ist das Kataster nicht mehr nur ein beratenes Vorhaben. Stand 16. Juli 2026 ist das Gesetz aber noch nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und deshalb noch nicht in Kraft. Vermieterinnen und Vermieter müssen derzeit noch keine Daten melden. Für die Umsetzung ist zunächst eine Rechtsverordnung nötig. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen geht laut rbb24 davon aus, dass die Datenbank im Laufe des Jahres 2027 starten kann.

Erst wenn der Regelbetrieb aufgenommen ist, beginnt die Frist für die erstmalige Eintragung. Dafür sind zwölf Monate vorgesehen. Spätere Änderungen an den gemeldeten Angaben müssen innerhalb eines Monats aktualisiert werden. Ein allgemeiner öffentlicher Zugang zu personenbezogenen oder wohnungsbezogenen Einzeldaten ist nicht vorgesehen. Das Kataster ersetzt weder die Prüfung einer einzelnen Miete noch die bestehenden Beratungs- und Rechtswege.

Stand vor der Abstimmung am 2. Juli 2026

Beratung im Abgeordnetenhaus

Das Berliner Wohnungs- und Mietenkataster ist einen weiteren Schritt vorangekommen. Im Abgeordnetenhaus wurde das Wohnraumsicherungsgesetz mit einem eigenen Gesetz zur Errichtung eines Wohnungs- und Mietenkatasters beraten. Grundlage ist die Drucksache 19/3072-1 vom 1. Juli 2026.

Nach der inzwischen beschlossenen Fassung soll die für Wohnungs- und Bauwesen zuständige Senatsverwaltung ein zentrales digitales Wohnungs- und Mietenkataster führen. Eingetragen werden sollen grundsätzlich alle Berliner Mietwohnungen, die dauerhaft zu Wohnzwecken vermietet werden. Vermieterinnen und Vermieter sollen dabei unter anderem Angaben zur Adresse, Wohnfläche, Vermieteranschrift, zum Mietverhältnis, zur Nettokaltmiete, zu Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen, Modernisierungsumlagen und zur anteiligen Grundsteuer machen.

Ziel des Katasters ist es, Miet- und Wohnungsdaten systematisch zu erfassen und auszuwerten. Die Daten sollen unter anderem dabei helfen, tatsächliche Anhaltspunkte für überhöhte Mieten, Mietpreisverstöße oder Mietwucher besser zu erkennen. Wichtig ist aber: Das Kataster ersetzt keine individuelle Rechtsdurchsetzung durch Mieterinnen und Mieter. Zivilrechtliche Ansprüche, etwa auf Rückzahlung oder Mietsenkung, müssen weiterhin auf dem üblichen Rechtsweg geltend gemacht werden.

Für die praktische Umsetzung ist ebenfalls entscheidend: Die Eintragung soll spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme des Regelbetriebs des Katasters vollständig und digital erfolgen. Änderungen an den gemeldeten Daten sollen innerhalb eines Monats aktualisiert werden.

Aktualisierung vom 14. Juni 2026

Nach einer dpa-Meldung vom 13. Juni 2026 wollte die Berliner Koalition das Wohnraumsicherungsgesetz mit dem Mietenkataster noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden. SPD-Fraktionschef Raed Saleh sagte der dpa, die juristischen Vorbehalte seien ausgeräumt; als voraussichtlicher Termin wurde der 2. Juli 2026 im Abgeordnetenhaus genannt. Damit gab es erstmals eine besonders konkrete politische Zeitplanung. Das Abgeordnetenhaus hat das Mietenkataster anschließend am 2. Juli 2026 beschlossen.

Vorheriger Stand vom 11. Juni 2026

Die Berliner Koalition aus CDU und SPD hatte sich im April 2026 auf die Einführung eines sogenannten Mietenkatasters verständigt. Mit der Drucksache 19/3327 vom 11. Juni 2026 lag eine konkrete Beschlussempfehlung vor. Dieser damalige Zwischenstand wurde durch den Beschluss vom 2. Juli 2026 überholt.

Was ist neu am Mietenkataster Berlin?

Mit der Drucksache 19/3327 wurde im Juni vorgeschlagen, das Gesetz zur Errichtung eines Wohnungs- und Mietenkatasters Berlin in das Wohnraumsicherungsgesetz aufzunehmen. Am 2. Juli 2026 nahm das Abgeordnetenhaus das Wohnraumsicherungsgesetz mit den Änderungen aus der Drucksache 19/3072-1 an.

Das Kataster soll als zentrales digitales Register geführt werden. Erfasst werden sollen Angaben zu Mietwohnungen, Mietverhältnissen und Miethöhen. Dazu gehören unter anderem Adresse, Wohnfläche, Zimmerzahl, Ausstattung, Beginn und Dauer des Mietverhältnisses, Nettokaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten, Wasserkosten, Modernisierungsumlagen und weitere mietrelevante Angaben.

Beschlossen ist damit die gesetzliche Grundlage. Bis Daten gemeldet werden können, muss das Land aber noch die technische Umsetzung vorbereiten und das digitale Portal oder eine Schnittstelle bereitstellen.

Was ist ein Mietenkataster?

Ein Mietenkataster ist ein zentrales, digitales Register, in dem Daten zu Mietwohnungen einer Stadt erfasst werden. In Berlin betrifft das Vorhaben rund 1,8 Millionen Mietwohnungen. Nach der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Fassung sollen Vermieterinnen und Vermieter die Daten digital eintragen. Das gilt auch für Untervermieterinnen und Untervermieter in Bezug auf das von ihnen begründete Untermietverhältnis. Die Daten könnten Verwaltung und Wohnungsaufsicht helfen, auffällige Mietentwicklungen, mögliche Verstöße gegen die Mietpreisbremse und Probleme bei der Wohnraumversorgung besser nachzuvollziehen.

Welche Daten sollen im Mietenkataster erfasst werden?

Nach der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Fassung sollen unter anderem folgende Miet- und Wohnungsdaten erfasst werden:

  • vollständige Adresse der Wohnung
  • Wohnfläche, Raumstruktur und Grundausstattung
  • Name und Anschrift der Vermieterin oder des Vermieters
  • Zahl der Haushaltsangehörigen
  • Datum und Art eines Wohnberechtigungsscheins
  • Beginn und vereinbarte Dauer des Mietverhältnisses
  • Nettokaltmiete
  • Betriebs-, Heiz- und Wasserkostenvorauszahlungen
  • Modernisierungsumlagen
  • anteilige Grundsteuer

Die vorgesehene Meldepflicht für Vermieter soll damit nicht nur die reine Miethöhe erfassen. Sie zielt auf ein breiteres Bild des Mietverhältnisses, damit Wohnungs- und Mietdaten in Berlin nachvollziehbarer werden. Der Senat kann den Datenkatalog durch Rechtsverordnung konkretisieren, nach der beschlossenen Fassung aber nicht erweitern.

Was passiert bei Verstößen gegen Meldepflichten?

Für Verstöße gegen die Meldepflichten sieht die beschlossene Fassung Bußgelder vor. Ordnungswidrigkeiten können grundsätzlich mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bei wiederholten oder besonders gewichtigen Verstößen sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro vorgesehen.

Eine begrenzte Ausnahme ist vorgesehen, wenn sich die eintragungspflichtige Person mit der Meldung selbst der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung oder eines Bußgeldverfahrens aussetzen würde. Die zuständige Stelle kann in diesem Fall versuchen, die benötigten Angaben auf anderem zulässigem Weg zu erheben.

Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob eine konkrete Miete gegen die Mietpreisbremse Berlin oder andere mietrechtliche Vorgaben verstößt. Für bestehende Mietverhältnisse bleibt wichtig, ob eine Mieterhöhung nach dem Berliner Mietspiegel formal und rechnerisch richtig begründet wurde. Das beschlossene Kataster kann Transparenz schaffen, ersetzt aber keine individuelle Prüfung des jeweiligen Mietvertrags.

Was bedeutet das Mietenkataster für Mieterinnen und Mieter?

Mieterinnen und Mieter müssen grundsätzlich nicht selbst aktiv werden. Eine wichtige Ausnahme gibt es bei Untervermietung: Wer selbst ein Untermietverhältnis begründet, wird für dieses Verhältnis wie eine Vermieterin oder ein Vermieter behandelt und soll die entsprechenden Daten melden.

Für Mieterinnen und Mieter in Berlin kann das Kataster langfristig trotzdem wichtig werden. Es kann leichter werden, überhöhte Mieten, Verstöße gegen die Mietpreisbremse oder auffällige Mietentwicklungen nachvollziehbar zu machen. Gerade in einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt kann mehr Transparenz helfen, Probleme nicht allein im einzelnen Mietverhältnis zu belassen.

Das Kataster ersetzt aber keine individuelle rechtliche Prüfung. Wer eine Mieterhöhung, eine hohe Neuvertragsmiete oder eine Modernisierungsumlage prüfen lassen möchte, sollte weiterhin Beratung einholen und den eigenen Mietvertrag konkret prüfen lassen.

Ist Ihre Miete zulässig?

Das Mietenkataster ist beschlossen, aber noch nicht im Regelbetrieb. Wenn Ihre Miete schon jetzt auffällig wirkt, können Mitglieder der Mietervereinigung Berlin e.V. ihren Fall einordnen lassen.

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Der Berliner Mieterverein begrüßte das Kataster grundsätzlich, sieht aber weiterhin Lücken, etwa beim Leerstand und bei der Kontrolle der gemeldeten Angaben. Mieterinnen und Mieter sollten sich deshalb nicht darauf verlassen, dass das Register die Prüfung der eigenen Miete überflüssig macht.

Ist das Mietenkataster Berlin schon beschlossen?

Ja. Das Abgeordnetenhaus hat das Wohnraumsicherungsgesetz mit dem Gesetz zur Errichtung eines Wohnungs- und Mietenkatasters beschlossen. Stand 16. Juli 2026 ist das Gesetz noch nicht amtlich verkündet und daher noch nicht in Kraft. Der Beschluss allein bedeutet auch nicht, dass das Kataster bereits im Regelbetrieb ist.

Die beschlossene Fassung sieht vor, dass die Eintragung spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme des Regelbetriebs vollständig und digital erfolgt. Änderungen an den gemeldeten Daten sollen innerhalb eines Monats aktualisiert werden. Nach Auskunft der Senatsverwaltung gegenüber rbb24 ist der Start der Datenbank im Laufe des Jahres 2027 vorgesehen.

Häufige Fragen zum Mietenkataster Berlin

Was ist das Mietenkataster Berlin?

Ein beschlossenes digitales Register, in dem Wohnungs- und Mietdaten in Berlin zentral erfasst werden sollen. Der Regelbetrieb hat noch nicht begonnen.

Wen betrifft das Mietenkataster?

Vor allem Vermieterinnen und Vermieter. Auch Untervermieterinnen und Untervermieter sollen das von ihnen begründete Untermietverhältnis eintragen.

Müssen Mieter selbst Daten melden?

Grundsätzlich nicht. Wer selbst untervermietet, soll das von ihm begründete Untermietverhältnis jedoch wie eine Vermieterin oder ein Vermieter eintragen.

Welche Bußgelder drohen Vermietern?

Nach der vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Fassung können Verstöße gegen Meldepflichten mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Bei wiederholten oder besonders gewichtigen Verstößen sind bis zu 100.000 Euro vorgesehen.

Ab wann gilt das Mietenkataster?

Das Abgeordnetenhaus hat das Wohnungs- und Mietenkataster beschlossen. Nach Angaben der Senatsverwaltung soll die Datenbank im Laufe des Jahres 2027 starten. Stand 16. Juli 2026 ist das Gesetz noch nicht verkündet und noch nicht in Kraft. Erst nach Aufnahme des Regelbetriebs beginnt die zwölfmonatige Frist für die erstmalige Meldung.

Wir beobachten die Entwicklung und informieren, sobald die weiteren Umsetzungsschritte und der Start des Regelbetriebs verbindlich feststehen. Wenn Sie jetzt schon wissen möchten, ob Ihre Miete zulässig ist, helfen wir Ihnen gerne weiter – zum Beispiel bei der Prüfung einer Mieterhöhung oder Ihrer Betriebskostenabrechnung.

Quellen: Abgeordnetenhaus Berlin: Drucksache 19/3072-1 vom 1. Juli 2026; Abgeordnetenhaus Berlin: Beschlussprotokoll vom 2. Juli 2026; Abgeordnetenhaus Berlin: Drucksache 19/3072 mit Regelung zum Inkrafttreten; Senatsverwaltung für Justiz: Gesetz- und Verordnungsblatt 2026; Berlin.de: Zentrale Datenbank zur Bekämpfung von Mietwucher beschlossen, 3. Juli 2026; rbb24: Das Mietenkataster kommt – aber was bringt es wirklich?, 8. Juli 2026.

Miete jetzt schon prüfen lassen?

Das Mietenkataster ist beschlossen, aber noch nicht im Regelbetrieb. Wenn Ihre Miete heute schon auffällig wirkt, können Mitglieder ihren konkreten Fall einordnen lassen.