Die Berliner Koalition aus CDU und SPD hat sich am 21. April 2026 auf die Einführung eines sogenannten Mietenkatasters geeinigt. Es wäre das erste seiner Art in Deutschland. Das Gesetz soll noch vor der Abgeordnetenhauswahl im September 2026 verabschiedet werden.
Was ist ein Mietenkataster?
Ein Mietenkataster ist ein zentrales, digitales Register, in dem Mietdaten für alle Wohnungen einer Stadt erfasst werden. In Berlin betrifft das rund 2,2 Millionen Mietverhältnisse. Vermieter sollen verpflichtet werden, ihre Mietdaten in ein digitales Portal einzutragen. Die gemeldeten Daten sollen anschließend automatisiert mit dem Berliner Mietspiegel abgeglichen werden, um Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu erkennen.
Welche Daten müssen Vermieter melden?
Laut dem vorliegenden Gesetzentwurf umfasst die Meldepflicht unter anderem folgende Angaben:
- Adresse und Wohnlage
- Etage, Wohnfläche und Zimmeranzahl
- Ausstattung und Heizungsart
- Beginn und Dauer des Mietverhältnisses
- die vereinbarte Nettokaltmiete
- Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser
- Modernisierungsumlagen und den Grundsteueranteil
Die Meldepflicht gilt nicht nur für neue Mietverträge. Auch Änderungen bei Mieterhöhungen, Staffel- und Indexmieten, Modernisierungen und Betriebskostenabrechnungen müssen gemeldet werden.
Update
Laut dem vorliegenden Gesetzesentwurf haben Vermieter nach Inkrafttreten des Gesetzes zwölf Monate Zeit, ihre Daten in das digitale Portal einzutragen. Der Entwurf sieht vor, dass Vermieter ausdrücklich die Bruttowarmmiete melden müssen – nicht nur die Kaltmiete.
Änderungen sollen danach innerhalb eines Monats aktualisiert werden.
Was passiert bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse?
Die gemeldeten Mieten sollen automatisiert mit dem Berliner Mietspiegel verglichen werden. Dabei gelten folgende Schwellen:
Liegt die Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse. In diesem Fall sollen sowohl Vermieter als auch Mieter ein Schreiben erhalten. Mieter werden so auf eine möglicherweise unzulässige Miete hingewiesen.
Ab einer Überschreitung von mindestens 20 % liegt eine Mietpreisüberhöhung vor – das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständige Wohnungsaufsicht des Bezirks soll automatisch informiert werden.
Beträgt die Überschreitung 50 % oder mehr, liegt Mietwucher vor – ein Offizialdelikt. In solchen Fällen soll automatisch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden.
Für Vermieter, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, sind Bußgelder vorgesehen. Die genaue Höhe steht derzeit noch nicht abschließend fest.
Was bedeutet das für Berliner Mieter?
Bisher lag es allein bei den Mietern, eine möglicherweise überhöhte Miete zu erkennen und dagegen vorzugehen. Viele scheuen diesen Schritt aus Angst vor Konflikten mit dem Vermieter. Das Mietenkataster soll diese Situation verändern: Der Staat würde erstmals aktiv auf mögliche Verstöße hinweisen, statt die Durchsetzung der Mietpreisbremse allein den Mietern zu überlassen.
Wichtig zu wissen: Auch mit dem Kataster müssen Mieter ihr Recht weiterhin selbst einfordern – das Register ersetzt keine Klage. Es soll aber dafür sorgen, dass Mieter überhaupt erfahren, ob ihre Miete unzulässig hoch ist.
Ist Ihre Miete zulässig?
Das Mietenkataster kommt – aber bis es da ist, lohnt sich die Prüfung jetzt. Als Mitglied der Mietervereinigung Berlin prüfen wir das für Sie.
Jetzt Mitglied werdenDer Berliner Mieterverein hat die Ankündigung begrüßt und das Kataster als entscheidenden Schritt für mehr Transparenz auf dem Berliner Wohnungsmarkt bezeichnet. Gleichzeitig wurde gefordert, die Erhebung auch auf weitere Bereiche wie Leerstand, altersgerechte Wohnungen und Sozialwohnungen auszuweiten.
Offene Fragen
Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Ob auch möblierte Wohnungen auf Zeit und umgewandelte Eigentumswohnungen erfasst werden, ist noch offen. Ebenso sind Fragen zum Datenschutz und zur technischen Umsetzung des digitalen Portals nicht abschließend geklärt. Die Abgeordnetenhauswahl findet im September 2026 statt – ob das Gesetz vorher verabschiedet wird, bleibt abzuwarten.
Vorbilder für ein Mietenkataster gibt es in Skandinavien, Österreich und der Schweiz. Berlin wäre die erste deutsche Stadt mit einem solchen Register.
Update – 29. April 2026
Die Berliner SPD hat ergänzend angekündigt, nach der Wahl im September 2026 rund 100 Kontrolleure einzustellen, die Mietverträge aktiv auf Verstöße prüfen sollen – intern als „Operation Mietensenker" bezeichnet. Bis zum Kataster sollen diese Prüfstellen die Lücke füllen. Vermieter mit unzulässigen Mieten sollen bis Ende 2026 die Möglichkeit haben, freiwillig zu korrigieren – danach drohen Bußgelder bis 50.000 Euro.
Wir beobachten die Entwicklung und informieren Sie, sobald das Gesetz verabschiedet wird. Wenn Sie jetzt schon wissen möchten, ob Ihre Miete zulässig ist, helfen wir Ihnen gerne weiter – zum Beispiel bei der Prüfung einer Mieterhöhung oder Ihrer Betriebskostenabrechnung.
Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt die Mietervereinigung Berlin e.V. keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben.
Quellen: Senatskanzlei Berlin / RBB Abendschau (21.04.2026), Berliner Mieterverein e.V. (Pressemitteilung, 22.04.2026), Tagesspiegel (21.04.2026 und 29.04.2026)