Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Der Wohnberechtigungsschein ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Sozialwohnung erfüllt. Wer eine belegungsgebundene Wohnung anmieten will, muss den passenden und gültigen WBS bei der Anmietung vorlegen und an den Vermieter beziehungsweise die Vermieterin übergeben. Ein WBS verschafft keinen automatischen Anspruch auf eine Wohnung, ist aber in vielen Fällen die Voraussetzung dafür, sich überhaupt bewerben zu können.
Wer kann einen WBS in Berlin beantragen?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich volljährige Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend in Berlin aufhalten oder auf längere Dauer hier ihren Lebensmittelpunkt begründen wollen. Dazu zählen Haushalte mit deutscher Staatsangehörigkeit, Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel, der noch mindestens ein Jahr gültig ist. Wer noch nicht in Berlin wohnt, kann den Antrag bei einem Berliner Bürger- oder Wohnungsamt seiner Wahl stellen.
Entscheidend ist, ob das anrechenbare Einkommen die jeweilige Einkommensgrenze einhält. Ausgangspunkt ist dabei das jährliche Bruttoeinkommen, das in den zwölf Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist; hilfsweise kann auf die letzten zwölf Monate vor Antragstellung abgestellt werden. Kindergeld zählt nicht zum Einkommen.
Die fünf WBS-Stufen in Berlin 2026
Seit 2025 unterscheidet Berlin fünf WBS-Stufen statt bisher vier. Neben WBS 100, 140, 160 und 180 gibt es nun auch den WBS 220. Grundlage ist weiterhin die Einkommensgrenze nach § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz; je nach Fördermodell darf diese Grenze in Berlin um 40, 60, 80 oder 120 Prozent überschritten werden.
WBS 100
Der WBS 100 gilt, wenn die maßgebliche bundesgesetzliche Einkommensgrenze eingehalten wird. Er ist eine klassische Zugangsvoraussetzung für Sozialwohnungen in Berlin.
WBS 140
Beim WBS 140 darf das Einkommen die gesetzliche Grundgrenze um bis zu 40 Prozent überschreiten. Für den Bezug fast aller Sozialwohnungen in Berlin ist ein WBS 100 oder WBS 140 erforderlich. Praktisch heißt das: Mit WBS 100 und WBS 140 ist der Zugang zum bestehenden Sozialwohnungsbestand in Berlin besonders relevant.
WBS 160
Der WBS 160 betrifft vor allem bestimmte geförderte Neubauwohnungen. Hier darf das Einkommen die Grundgrenze um bis zu 60 Prozent überschreiten.
WBS 180
Der WBS 180 gilt für Einkommen bis zu 80 Prozent über der Grundgrenze. Diese Stufe spielt bei weiteren geförderten Neubauwohnungen eine Rolle; nach den Berliner Informationen gilt sie auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
WBS 220
Der WBS 220 ist die seit 2025 neu hinzugekommene Stufe für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Wichtig: Dieser WBS betrifft nicht den klassischen Sozialwohnungsbestand, sondern speziell geförderte Neubauwohnungen der neueren Fördermodelle. In bereits bestehenden Sozialwohnungen oder geförderten Neubauwohnungen aus älteren Förderprogrammen findet der WBS 220 keine Anwendung.
Einkommensgrenzen für den WBS in Berlin 2026
Die Berliner Einkommensgrenzen richten sich nach der Haushaltsgröße und der jeweiligen WBS-Stufe. Für Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie für jede weitere Person und jedes Kind gelten feste Jahreswerte.
| WBS-Stufe | 1 Person | 2 Personen | + je weitere Person | + je Kind |
|---|---|---|---|---|
| WBS 100 | 12.000 € | 18.000 € | + 4.100 € | + 500 € |
| WBS 140 | 16.800 € | 25.200 € | + 5.740 € | + 700 € |
| WBS 160 | 19.200 € | 28.800 € | + 6.560 € | + 800 € |
| WBS 180 | 21.600 € | 32.400 € | + 7.380 € | + 900 € |
| WBS 220 | 26.400 € | 39.600 € | + 9.020 € | + 1.100 € |
Diese Übersicht dient der Orientierung. Entscheidend bleibt im Einzelfall die Berechnung des zuständigen Amts.
Wie wird das Einkommen berechnet?
Es geht nicht einfach um das nackte Jahresbrutto. Offizieller Ausgangspunkt ist das zu erwartende Bruttoeinkommen der nächsten zwölf Monate beziehungsweise hilfsweise der letzten zwölf Monate. Davon können – je nach Einkommensart – Werbungskosten und weitere Pauschalen abgezogen werden. Die Berliner Mietratgeber-Seite nennt für Arbeitnehmer einen Pauschbetrag von 1.200 Euro jährlich; degewo nennt in der aktuellen Orientierung 1.230 Euro und beschreibt außerdem die üblichen zusätzlichen Abzüge von jeweils bis zu 10 Prozent für Einkommensteuer, Pflichtbeiträge zur Krankenkasse und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Für einen verbrauchernahen Ratgeber ist es daher am saubersten, von anrechenbarem Einkommen nach zulässigen Abzügen zu sprechen. Die endgültige Berechnung nimmt aber immer das zuständige Amt vor.
Zusätzlich können Freibeträge eine Rolle spielen, etwa für Alleinerziehende mit kleinen Kindern, bei bestimmten Schwerbehinderungen, für junge Ehepaare unter engen Voraussetzungen oder bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen.
Wie groß darf die Wohnung sein?
Grundsätzlich gilt in Berlin: ein Wohnraum pro Person. Einem Paar mit drei Kindern steht damit in der Regel maximal eine Wohnung mit fünf Wohnräumen zu. Für Einzelpersonen dürfen seit dem 1. Mai 2018 auch Eineinhalb- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 50 Quadratmetern überlassen werden. Im Einzelfall kann zusätzlicher Wohnraum anerkannt werden, etwa wegen gesundheitlicher Einschränkungen, zur Vermeidung besonderer Härten oder wenn ein separater Raum für die Berufsausübung zwingend erforderlich ist.
WBS beantragen in Berlin – Schritt für Schritt
Der Antrag kann online über das Serviceportal berlin.de oder schriftlich per Post gestellt werden. Zuständig ist in der Regel das Bürger- oder Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie gemeldet sind. Wer erst nach Berlin ziehen möchte, kann den Antrag an ein Berliner Amt seiner Wahl schicken. Der ausgestellte WBS gilt für ganz Berlin. Außerdem ist die Ausstellung gebührenfrei.
In der Regel werden benötigt:
- Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein
- Eine Einkommenserklärung und Einkommensbescheinigung
- Ausweisdokumente aller im Antrag genannten Personen
- Je nach Lebenssituation weitere Nachweise, z. B. Geburtsurkunden, Nachweise zum Familienstand, Schwerbehindertenausweis, Semesterbescheinigung oder Unterlagen zum Aufenthaltsrecht
Für den Online-Antrag müssen die Unterlagen in den vorgesehenen Dateiformaten hochgeladen werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Eine einheitliche amtliche Bearbeitungszeit wird auf den Berliner Serviceseiten nicht verbindlich genannt. Nach Erfahrungswerten aus der Wohnungswirtschaft und aus Beratungszusammenhängen dauert die Bearbeitung oft mehrere Wochen bis mehrere Monate; einzelne Anbieter nennen als Praxisrichtwert etwa ein bis sechs Monate. Bei Selbstständigen kann es länger dauern, weil die Einkommensverhältnisse häufig genauer geprüft werden müssen.
Wie lange gilt der WBS?
Der Wohnberechtigungsschein ist zwölf Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss eine passende Sozialwohnung gefunden und der Mietvertrag abgeschlossen worden sein. Der WBS gilt berlinweit.
Besonderer Wohnbedarf
Ein besonderer Wohnbedarf kann unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden, etwa bei Haushalten mit Kindern in räumlich unzureichenden Wohnverhältnissen, bei Personen mit Schwerbehinderung in ungeeigneten Wohnungen, bei Unterbringung in sozialen Einrichtungen oder Behelfsunterkünften, bei unverschuldetem Wohnungsverlust oder bei älteren Personen, die eine unterbelegte Wohnung aufgeben. Für manche Fallgruppen setzt Berlin voraus, dass seit mindestens einem Jahr ein Hauptwohnsitz in Berlin besteht.
Warum die WBS-Stufe auch etwas über die Miete sagt
Nicht jede WBS-Wohnung ist gleich günstig. In der Berliner Neubauförderung hängen Zugang und Miethöhe vom Fördermodell ab. Offiziell genannt werden dabei anfängliche Nettokaltmieten von 7,00 Euro pro Quadratmeter im Fördermodell 1, 9,50 Euro im Fördermodell 2 und 11,50 Euro im Fördermodell 3. Das Fördermodell 3 entspricht der Einkommensgruppe bis 220 Prozent der Grenze nach § 9 Absatz 2 WoFG. Wer also einen WBS 220 hat, bekommt Zugang zu bestimmten geförderten Neubauwohnungen, aber nicht automatisch zu den günstigsten Wohnungen des geförderten Bestands.
Praktische Tipps für die Wohnungssuche mit WBS
Wer einen WBS beantragen kann, sollte das möglichst früh tun und nicht erst warten, bis eine konkrete Wohnung gefunden ist. Bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen und in Wohnungsanzeigen ist in der Regel vermerkt, welcher WBS für eine Wohnung erforderlich ist.
Gerade bei Neubauwohnungen ist diese Angabe wichtig, weil dort oft WBS 160, WBS 180 oder WBS 220 verlangt werden, während im klassischen Bestand vor allem WBS 100 und WBS 140 relevant sind.
Häufige Fragen zum WBS in Berlin
Wo beantrage ich den WBS in Berlin?
Der WBS wird in Berlin beim zuständigen Wohnungsamt beantragt. Zuständig ist in der Regel das Bezirksamt. Maßgeblich bleiben die aktuellen Informationen der Berliner Verwaltung.
Welche Unterlagen brauche ich für den WBS-Antrag?
Typischerweise werden Einkommensnachweise, Ausweisdokumente, Angaben zur Haushaltsgröße und weitere Nachweise zur persönlichen Situation benötigt. Die genaue Liste kann je nach Fall und Bezirk variieren.
Wie lange ist ein WBS in Berlin gültig?
Ein Wohnberechtigungsschein ist in Berlin in der Regel zwölf Monate gültig. Entscheidend sind die Angaben im jeweiligen Bescheid.
Was bedeuten WBS 100, WBS 140, WBS 180 und WBS 220?
Die Zahlen beziehen sich auf Einkommensgrenzen im Verhältnis zur maßgeblichen Grenze. Je nach Haushalt und Einkommen kann eine bestimmte WBS-Stufe relevant sein.
WBS erhalten – und dann?
Ein Wohnberechtigungsschein hilft bei der Suche nach einer geförderten Wohnung. Er sagt aber noch nichts darüber aus, ob ein konkreter Mietvertrag ausgewogen ist, ob spätere Mieterhöhungen zulässig sind oder ob Betriebskostenabrechnungen korrekt erstellt wurden. Gerade nach dem Einzug können mietrechtliche Fragen entstehen, bei denen eine individuelle Prüfung sinnvoll ist.
Die Mietervereinigung Berlin e.V. unterstützt Mitglieder bei mietrechtlichen Fragen rund um Mieterhöhung, Betriebskosten, Wohnungsmängel und Kündigung. Informieren Sie sich über die Mitgliedschaft für Beratung ansehen.
Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Prüfung kann sich die Rechts- und Verwaltungspraxis ändern; maßgeblich bleiben die aktuellen Berliner Behördeninformationen und die Entscheidung des zuständigen Amts im Einzelfall.
Zurück zur Ratgeber-Übersicht.