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Wohnberechtigungsschein Berlin (WBS) 2026 – Alle Stufen, Einkommensgrenzen und wie der Antrag funktioniert

Dieser Ratgeber erklärt den Wohnberechtigungsschein in Berlin verständlich und praxisnah. Sie erfahren, welche WBS-Stufen es gibt, welche Einkommensgrenzen gelten, wie der Antrag funktioniert und worauf Sie bei der Wohnungssuche achten sollten. Nach der Änderung der Einkommensgrenzen Anfang 2025 können wieder rund 60 Prozent der Berliner Haushalte grundsätzlich einen WBS beantragen.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Der Wohnberechtigungsschein ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Sozialwohnung erfüllt. Wer eine belegungsgebundene Wohnung anmieten will, muss den passenden und gültigen WBS bei der Anmietung vorlegen und an den Vermieter beziehungsweise die Vermieterin übergeben. Ein WBS verschafft keinen automatischen Anspruch auf eine Wohnung, ist aber in vielen Fällen die Voraussetzung dafür, sich überhaupt bewerben zu können.

Wer kann einen WBS in Berlin beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich volljährige Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend in Berlin aufhalten oder auf längere Dauer hier ihren Lebensmittelpunkt begründen wollen. Dazu zählen Haushalte mit deutscher Staatsangehörigkeit, Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel, der noch mindestens ein Jahr gültig ist. Wer noch nicht in Berlin wohnt, kann den Antrag bei einem Berliner Bürger- oder Wohnungsamt seiner Wahl stellen.

Entscheidend ist, ob das anrechenbare Einkommen die jeweilige Einkommensgrenze einhält. Ausgangspunkt ist dabei das jährliche Bruttoeinkommen, das in den zwölf Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist; hilfsweise kann auf die letzten zwölf Monate vor Antragstellung abgestellt werden. Kindergeld zählt nicht zum Einkommen.

Die fünf WBS-Stufen in Berlin 2026

Seit 2025 unterscheidet Berlin fünf WBS-Stufen statt bisher vier. Neben WBS 100, 140, 160 und 180 gibt es nun auch den WBS 220. Grundlage ist weiterhin die Einkommensgrenze nach § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz; je nach Fördermodell darf diese Grenze in Berlin um 40, 60, 80 oder 120 Prozent überschritten werden.

WBS 100

Der WBS 100 gilt, wenn die maßgebliche bundesgesetzliche Einkommensgrenze eingehalten wird. Er ist eine klassische Zugangsvoraussetzung für Sozialwohnungen in Berlin.

WBS 140

Beim WBS 140 darf das Einkommen die gesetzliche Grundgrenze um bis zu 40 Prozent überschreiten. Für den Bezug fast aller Sozialwohnungen in Berlin ist ein WBS 100 oder WBS 140 erforderlich. Praktisch heißt das: Mit WBS 100 und WBS 140 ist der Zugang zum bestehenden Sozialwohnungsbestand in Berlin besonders relevant.

WBS 160

Der WBS 160 betrifft vor allem bestimmte geförderte Neubauwohnungen. Hier darf das Einkommen die Grundgrenze um bis zu 60 Prozent überschreiten.

WBS 180

Der WBS 180 gilt für Einkommen bis zu 80 Prozent über der Grundgrenze. Diese Stufe spielt bei weiteren geförderten Neubauwohnungen eine Rolle; nach den Berliner Informationen gilt sie auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.

WBS 220

Der WBS 220 ist die seit 2025 neu hinzugekommene Stufe für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Wichtig: Dieser WBS betrifft nicht den klassischen Sozialwohnungsbestand, sondern speziell geförderte Neubauwohnungen der neueren Fördermodelle. In bereits bestehenden Sozialwohnungen oder geförderten Neubauwohnungen aus älteren Förderprogrammen findet der WBS 220 keine Anwendung.

Einkommensgrenzen für den WBS in Berlin 2026

Die Berliner Einkommensgrenzen richten sich nach der Haushaltsgröße und der jeweiligen WBS-Stufe. Für Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie für jede weitere Person und jedes Kind gelten feste Jahreswerte.

WBS-Stufe 1 Person 2 Personen + je weitere Person + je Kind
WBS 100 12.000 € 18.000 € + 4.100 € + 500 €
WBS 140 16.800 € 25.200 € + 5.740 € + 700 €
WBS 160 19.200 € 28.800 € + 6.560 € + 800 €
WBS 180 21.600 € 32.400 € + 7.380 € + 900 €
WBS 220 26.400 € 39.600 € + 9.020 € + 1.100 €

Diese Übersicht dient der Orientierung. Entscheidend bleibt im Einzelfall die Berechnung des zuständigen Amts.

Wie wird das Einkommen berechnet?

Es geht nicht einfach um das nackte Jahresbrutto. Offizieller Ausgangspunkt ist das zu erwartende Bruttoeinkommen der nächsten zwölf Monate beziehungsweise hilfsweise der letzten zwölf Monate. Davon können – je nach Einkommensart – Werbungskosten und weitere Pauschalen abgezogen werden. Die Berliner Mietratgeber-Seite nennt für Arbeitnehmer einen Pauschbetrag von 1.200 Euro jährlich; degewo nennt in der aktuellen Orientierung 1.230 Euro und beschreibt außerdem die üblichen zusätzlichen Abzüge von jeweils bis zu 10 Prozent für Einkommensteuer, Pflichtbeiträge zur Krankenkasse und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Für einen verbrauchernahen Ratgeber ist es daher am saubersten, von anrechenbarem Einkommen nach zulässigen Abzügen zu sprechen. Die endgültige Berechnung nimmt aber immer das zuständige Amt vor.

Zusätzlich können Freibeträge eine Rolle spielen, etwa für Alleinerziehende mit kleinen Kindern, bei bestimmten Schwerbehinderungen, für junge Ehepaare unter engen Voraussetzungen oder bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen.

Wie groß darf die Wohnung sein?

Grundsätzlich gilt in Berlin: ein Wohnraum pro Person. Einem Paar mit drei Kindern steht damit in der Regel maximal eine Wohnung mit fünf Wohnräumen zu. Für Einzelpersonen dürfen seit dem 1. Mai 2018 auch Eineinhalb- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen mit bis zu 50 Quadratmetern überlassen werden. Im Einzelfall kann zusätzlicher Wohnraum anerkannt werden, etwa wegen gesundheitlicher Einschränkungen, zur Vermeidung besonderer Härten oder wenn ein separater Raum für die Berufsausübung zwingend erforderlich ist.

WBS beantragen in Berlin – Schritt für Schritt

Der Antrag kann online über das Serviceportal berlin.de oder schriftlich per Post gestellt werden. Zuständig ist in der Regel das Bürger- oder Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie gemeldet sind. Wer erst nach Berlin ziehen möchte, kann den Antrag an ein Berliner Amt seiner Wahl schicken. Der ausgestellte WBS gilt für ganz Berlin. Außerdem ist die Ausstellung gebührenfrei.

In der Regel werden benötigt:

  • Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein
  • Eine Einkommenserklärung und Einkommensbescheinigung
  • Ausweisdokumente aller im Antrag genannten Personen
  • Je nach Lebenssituation weitere Nachweise, z. B. Geburtsurkunden, Nachweise zum Familienstand, Schwerbehindertenausweis, Semesterbescheinigung oder Unterlagen zum Aufenthaltsrecht

Für den Online-Antrag müssen die Unterlagen in den vorgesehenen Dateiformaten hochgeladen werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine einheitliche amtliche Bearbeitungszeit wird auf den Berliner Serviceseiten nicht verbindlich genannt. Nach Erfahrungswerten aus der Wohnungswirtschaft und aus Beratungszusammenhängen dauert die Bearbeitung oft mehrere Wochen bis mehrere Monate; einzelne Anbieter nennen als Praxisrichtwert etwa ein bis sechs Monate. Bei Selbstständigen kann es länger dauern, weil die Einkommensverhältnisse häufig genauer geprüft werden müssen.

Wie lange gilt der WBS?

Der Wohnberechtigungsschein ist zwölf Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss eine passende Sozialwohnung gefunden und der Mietvertrag abgeschlossen worden sein. Der WBS gilt berlinweit.

Besonderer Wohnbedarf

Ein besonderer Wohnbedarf kann unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden, etwa bei Haushalten mit Kindern in räumlich unzureichenden Wohnverhältnissen, bei Personen mit Schwerbehinderung in ungeeigneten Wohnungen, bei Unterbringung in sozialen Einrichtungen oder Behelfsunterkünften, bei unverschuldetem Wohnungsverlust oder bei älteren Personen, die eine unterbelegte Wohnung aufgeben. Für manche Fallgruppen setzt Berlin voraus, dass seit mindestens einem Jahr ein Hauptwohnsitz in Berlin besteht.

Warum die WBS-Stufe auch etwas über die Miete sagt

Nicht jede WBS-Wohnung ist gleich günstig. In der Berliner Neubauförderung hängen Zugang und Miethöhe vom Fördermodell ab. Offiziell genannt werden dabei anfängliche Nettokaltmieten von 7,00 Euro pro Quadratmeter im Fördermodell 1, 9,50 Euro im Fördermodell 2 und 11,50 Euro im Fördermodell 3. Das Fördermodell 3 entspricht der Einkommensgruppe bis 220 Prozent der Grenze nach § 9 Absatz 2 WoFG. Wer also einen WBS 220 hat, bekommt Zugang zu bestimmten geförderten Neubauwohnungen, aber nicht automatisch zu den günstigsten Wohnungen des geförderten Bestands.

Praktische Tipps für die Wohnungssuche mit WBS

Wer einen WBS beantragen kann, sollte das möglichst früh tun und nicht erst warten, bis eine konkrete Wohnung gefunden ist. Bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen und in Wohnungsanzeigen ist in der Regel vermerkt, welcher WBS für eine Wohnung erforderlich ist.

Gerade bei Neubauwohnungen ist diese Angabe wichtig, weil dort oft WBS 160, WBS 180 oder WBS 220 verlangt werden, während im klassischen Bestand vor allem WBS 100 und WBS 140 relevant sind.

Häufige Fragen zum WBS in Berlin

Kann ich mit WBS 140 eine normale Berliner Sozialwohnung mieten?

Ja. In Berlin ist das eine wichtige Besonderheit. Für den Bezug fast aller Sozialwohnungen reicht ein WBS 100 oder WBS 140 aus.

Gilt der WBS 220 auch für bestehende Sozialwohnungen?

Nein. Der WBS 220 bezieht sich auf speziell geförderte Neubauwohnungen der neueren Fördermodelle und nicht auf den klassischen Sozialwohnungsbestand.

Was zählt beim Einkommen?

Ausgangspunkt ist das Bruttoeinkommen, von dem zulässige Pauschalen, Werbungskosten und gegebenenfalls Freibeträge abgezogen werden. Entscheidend ist also das anrechenbare Einkommen.

Muss ich den WBS beim Einzug übergeben?

Ja. Der gültige WBS muss bei Anmietung der Wohnung vorgelegt und an den Vermieter oder die Vermieterin übergeben werden.

Kann ich den WBS auch beantragen, wenn ich noch nicht in Berlin wohne?

Ja. In diesem Fall kann der Antrag an ein Berliner Bürger- oder Wohnungsamt Ihrer Wahl geschickt werden.

Ist der Antrag kostenpflichtig?

Nein. Die Ausstellung des WBS ist in Berlin gebührenfrei.

Wie lange sollte ich vor der Wohnungssuche beantragen?

Möglichst früh. Da die Bearbeitung in der Praxis mehrere Wochen bis Monate dauern kann, ist es sinnvoll, den Antrag deutlich vor einer konkreten Bewerbung vorzubereiten.

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