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WBS Berlin 2026: Antrag, Einkommensgrenzen und Stufen

In der Wohnungsanzeige steht "WBS erforderlich"? Der Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass Sie eine passende geförderte Wohnung beziehen dürfen. Entscheidend sind das anrechenbare Einkommen Ihres Haushalts, die zugelassene Wohnungsgröße und die WBS-Stufe in der Anzeige.

Den WBS beantragen

Stellen Sie den Antrag online oder beim Wohnungsamt Ihres Bezirks, möglichst bevor Sie eine konkrete Zusage für eine Wohnung haben. Die Ausstellung ist gebührenfrei. Mit dem WBS können Sie sich auf passende Wohnungen in ganz Berlin bewerben; er sichert Ihnen keine Wohnung zu.

Am 14. Oktober 2026 ist der amtliche Berliner WBS-Rechner wegen einer technischen Überarbeitung nicht verfügbar. Der WBS-Antrag kann nach Auskunft Berlins weiterhin gestellt werden, auch online. Für eine erste Einschätzung verweist Berlin auf die Rechner der landeseigenen Wohnungsunternehmen. Aktueller Hinweis der Berliner Verwaltung

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Was steht im Wohnberechtigungsschein?

Der WBS bestätigt, dass Ihr Haushalt die Voraussetzungen für eine geförderte Wohnung erfüllt. Er legt fest, für welche Haushaltsgröße und Wohnungsgröße Sie berechtigt sind. Außerdem muss die Einkommensstufe zur Förderung der Wohnung passen. Bei der Anmietung übergeben Sie dem Vermieter einen gültigen, passenden WBS.

Der WBS ist damit eine Voraussetzung für die Anmietung vieler Sozialwohnungen. Über die Vergabe der einzelnen Wohnung entscheidet weiterhin der Vermieter.

Wer kann einen WBS in Berlin beantragen?

Grundsätzlich können volljährige Wohnungssuchende einen WBS beantragen, wenn sie hier auf längere Dauer einen eigenen Haushalt führen können und die maßgebliche Einkommensgrenze einhalten. Sie müssen noch nicht in Berlin wohnen. Wer erst nach Berlin ziehen möchte, kann den Antrag bei einem Berliner Wohnungsamt seiner Wahl stellen.

Das Berliner Serviceportal nennt als Voraussetzung die deutsche Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats oder eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens ein Jahr gültig ist. Es geht um einen längerfristigen Aufenthalt. Bei besonderen Aufenthaltsfragen oder einer Antragstellung vor dem 18. Geburtstag klären Sie die Voraussetzungen mit dem Wohnungsamt.

Für den Antrag zählt das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen. Das gesetzliche Kindergeld wird dabei nicht als Einkommen berücksichtigt.

Was bedeuten WBS 100, 140, 160, 180 und 220?

Die Zahl gibt an, bis zu welchem Prozentsatz der gesetzlichen Grundgrenze das anrechenbare Haushaltseinkommen reichen darf. WBS 140 bedeutet beispielsweise, dass die Grenze um bis zu 40 Prozent überschritten werden darf. Welche Stufe für eine Wohnung genügt, hängt von deren Förderung ab. Lesen Sie deshalb die Angabe in der Anzeige genau.

WBS 100 und WBS 140

Beim WBS 100 wird die Grundgrenze nach § 9 Absatz 2 Wohnraumförderungsgesetz eingehalten. Beim WBS 140 darf das Einkommen bis zu 40 Prozent darüber liegen. Nach dem Berliner Mietratgeber ist für fast alle Sozialwohnungen eine dieser beiden Stufen erforderlich.

WBS 160

Diese Stufe gilt für bestimmte geförderte Neubauwohnungen. Das Einkommen darf die Grundgrenze um bis zu 60 Prozent überschreiten.

WBS 180

Hier darf das Einkommen bis zu 80 Prozent über der Grundgrenze liegen. Die Stufe betrifft weitere geförderte Wohnungen. Die entsprechende Einkommensgrenze ist auch für die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen relevant.

WBS 220

Bei dieser Stufe darf das Einkommen die Grundgrenze um bis zu 120 Prozent überschreiten. Der WBS 220 betrifft Wohnungen mit einer entsprechenden Förderbindung. Er ermöglicht daher nicht den Zugang zu jeder Sozialwohnung. Fragen Sie bei einer unklaren Anzeige nach, welchen WBS die Verwaltung für genau diese Wohnung verlangt.

Welche Einkommensgrenzen gelten in Berlin?

Die folgenden Beträge gelten pro Jahr für das anrechenbare Einkommen. Sie sind keine einfachen Brutto- oder Nettogrenzen für das Gehalt. Für eine dritte und jede weitere Person wird der jeweilige Betrag addiert. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind kommt der Kinderzuschlag hinzu.

WBS-Stufe 1 Person 2 Personen + je weitere Person + je Kind
WBS 100 12.000 € 18.000 € + 4.100 € + 500 €
WBS 140 16.800 € 25.200 € + 5.740 € + 700 €
WBS 160 19.200 € 28.800 € + 6.560 € + 800 €
WBS 180 21.600 € 32.400 € + 7.380 € + 900 €
WBS 220 26.400 € 39.600 € + 9.020 € + 1.100 €

Das Wohnungsamt berechnet Ihr anrechenbares Einkommen. Wenn Ihr Jahresbrutto über einem Tabellenwert liegt, heißt das deshalb noch nicht, dass ein Antrag ausgeschlossen ist.

Am 13. Oktober 2026 hat der Senat eine Anpassung der Einkommensgrenzen-Verordnung beschlossen. Sie bezieht die Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2026 und die CO₂-Modernisierungsförderung ein. Die Senatsmitteilung nennt keinen konkreten Inkrafttretenstag. Aus diesem Beschluss lässt sich deshalb keine pauschale Änderung aller WBS-Einkommensgrenzen ableiten. Für eine bestimmte Wohnung sind das Fördersegment und die dafür geltenden Vorgaben maßgeblich. Stand dieses Hinweises: 14. Oktober 2026.

Wie berechnet das Amt das Einkommen?

Ausgangspunkt ist das Einkommen, das in den zwölf Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist. Gegebenenfalls kann das Amt das Einkommen der vergangenen zwölf Monate zugrunde legen. Je nach Einkommensart werden Werbungskosten berücksichtigt. Wer Einkommensteuer oder Pflichtbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zahlt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Abzüge erhalten.

Freibeträge können hinzukommen, etwa bei bestimmten Schwerbehinderungen, für Alleinerziehende mit kleinen Kindern oder bei gesetzlichen Unterhaltspflichten. Die Voraussetzungen unterscheiden sich. Geben Sie Ihre Situation vollständig an und fügen Sie die dazugehörigen Nachweise bei, statt die Berechnung nur aus dem monatlichen Nettogehalt abzuleiten.

Wie groß darf die Wohnung sein?

Grundsätzlich gilt in Berlin ein Wohnraum pro Person. Ein Paar mit drei Kindern kann damit in der Regel eine Wohnung mit bis zu fünf Wohnräumen beziehen. Für Einzelpersonen sind auch Eineinhalb- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen mit insgesamt bis zu 50 Quadratmetern möglich.

Zusätzlicher Wohnraum kann im Einzelfall anerkannt werden, etwa wegen gesundheitlicher Einschränkungen, besonderer Härten oder weil ein separater Raum für die Berufsausübung erforderlich ist. Wenn das bei Ihnen zutrifft, schildern Sie den Bedarf bereits im Antrag und legen Sie die Nachweise bei.

WBS in Berlin beantragen: Online-Antrag und Unterlagen

Den Antrag können Sie über das Berliner Serviceportal online stellen. Alternativ schicken Sie den ausgefüllten Antrag mit den Anlagen per Post an das Bürger- oder Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie gemeldet sind. Wenn Sie noch nicht in Berlin wohnen, wählen Sie ein Berliner Wohnungsamt. Die Ausstellung kostet keine Gebühr.

Halten Sie für den Antrag diese Unterlagen bereit:

  • WBS-Antrag und Einkommenserklärungen für die Haushaltsmitglieder
  • Einkommensbescheinigung, bei Beschäftigten vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben
  • Kopien der Ausweisdokumente aller genannten Personen
  • Weitere Nachweise, soweit sie zu Ihrer Situation gehören, etwa Geburtsurkunden, Partnerschaftserklärung, Schwerbehindertenausweis oder Aufenthaltserlaubnis

Beim Papierantrag müssen alle volljährigen Personen unterschreiben. Für den Online-Antrag erlaubt das Serviceportal PDF- und JPG-Dateien, jeweils bis zu 5 MB und insgesamt bis zu 30 MB. Bewahren Sie eine Kopie des Antrags und die Eingangsbestätigung auf. Wenn das Amt Unterlagen nachfordert, beziehen Sie sich bei Ihrer Antwort auf das Aktenzeichen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das Berliner Serviceportal nennt keine einheitliche verbindliche Bearbeitungszeit. Beantragen Sie den WBS deshalb frühzeitig. Wenn Sie bereits eine konkrete Wohnungszusage haben, fragen Sie beim zuständigen Amt nach dem Stand und weisen Sie auf den gewünschten Mietbeginn hin. Eine schnellere Bearbeitung lässt sich dadurch nicht zusichern.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, lesen Sie die Begründung und die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Prüfen Sie, ob Haushaltsgröße, Einkommen und eingereichte Nachweise richtig erfasst wurden. Wenn etwas fehlt oder falsch berechnet erscheint, klären Sie es mit dem Amt. Beachten Sie dabei die im Bescheid genannten Fristen.

Wie lange gilt der WBS?

Ein WBS ist in der Regel ein Jahr gültig und gilt für ganz Berlin. Bei der Anmietung muss er noch gültig sein. Prüfen Sie das Datum auf Ihrem Dokument, besonders wenn sich die Wohnungssuche hinzieht.

Wann wird besonderer Wohnbedarf anerkannt?

Manche Sozialwohnungen sind Haushalten mit besonderem Wohnbedarf vorbehalten. Die Berliner Verwaltung nennt dafür unter anderem Familien mit Kindern in zu engen Wohnungen, Menschen mit Schwerbehinderung in ungeeigneten Wohnungen, Bewohner sozialer Einrichtungen oder Behelfsunterkünfte sowie Menschen, die ihre Wohnung unverschuldet verlieren.

Auch eine konkrete Umzugsaufforderung des Jobcenters oder Sozialamts kann eine Rolle spielen. Für die im Berliner Serviceportal genannten Fallgruppen wird grundsätzlich verlangt, dass Sie seit mindestens einem Jahr in Berlin gemeldet sind. Fragen Sie das Wohnungsamt, welche Nachweise für Ihre Situation nötig sind.

Welche Miete kann bei einer WBS-Wohnung anfallen?

Auch geförderte Wohnungen haben unterschiedliche Mieten. Die Berliner Förderkonditionen 2026 sehen je nach Fördermodell maximale anfängliche Nettokaltmieten von 7,00, 9,50 oder 11,50 Euro pro Quadratmeter vor. Diese Werte gelten für die entsprechenden Fördermodelle; sie sind keine allgemeine Mietobergrenze für jede WBS-Wohnung.

Vergleichen Sie deshalb die konkrete Nettokaltmiete und die Betriebskostenvorauszahlung. Ein WBS 220 bedeutet nicht automatisch, dass Sie Zugang zu den günstigsten Wohnungen des geförderten Bestands erhalten.

Worauf sollte ich bei Wohnungsanzeigen achten?

Prüfen Sie die verlangte WBS-Stufe, die erlaubte Wohnungsgröße und einen möglichen Hinweis auf besonderen Wohnbedarf. Wenn die Anzeige zu Ihrem WBS passt, können Sie sich bewerben. Ist die Angabe unklar, fragen Sie die Verwaltung vorab, ob Ihr Dokument genügt.

Für Fragen zu Ihrem WBS-Antrag ist das Wohnungsamt zuständig. Geht es um den angebotenen Mietvertrag, die Miethöhe oder Forderungen der Verwaltung, können Mitglieder die Unterlagen bei der Mietervereinigung Berlin e.V. besprechen.

Informationen zu Wohngeld als gesonderter Leistung finden Sie im Ratgeber zum Wohngeld in Berlin.

Häufige Fragen zum WBS in Berlin

Wo beantrage ich den WBS in Berlin?

Beim Bürger- oder Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie gemeldet sind, oder online über das Berliner Serviceportal. Wenn Sie noch nicht in Berlin wohnen, können Sie ein Berliner Wohnungsamt wählen.

Kann ich den WBS in Berlin online beantragen?

Ja, der Antrag kann über das Berliner Serviceportal online gestellt werden. Alternativ können Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den Anlagen per Post einreichen.

Welche Unterlagen brauche ich für den WBS-Antrag?

Sie brauchen den Antrag, Einkommenserklärungen, Einkommensbescheinigungen und Kopien der Ausweisdokumente. Je nach Haushalt kommen weitere Nachweise hinzu, etwa Geburtsurkunden, eine Partnerschaftserklärung oder ein Nachweis zum Aufenthaltsrecht.

Wie lange ist ein WBS in Berlin gültig?

Ein WBS ist in der Regel ein Jahr gültig. Prüfen Sie das Gültigkeitsdatum auf Ihrem Dokument. Bei der Anmietung muss der WBS noch gültig sein.

Was bedeuten WBS 100, WBS 140, WBS 160, WBS 180 und WBS 220?

Die Zahlen geben die jeweilige Einkommensgrenze als Prozentsatz der gesetzlichen Grundgrenze an. WBS 140 erlaubt beispielsweise ein anrechenbares Einkommen bis zu 40 Prozent über dieser Grenze. Welche Stufe für eine Wohnung gilt, hängt von ihrer Förderung ab.

Kann eine Wohngemeinschaft gemeinsam einen WBS beantragen?

Für eine Wohngemeinschaft ist kein gemeinsamer WBS-Antrag möglich. Mehrere einzelne Wohnberechtigungsscheine können auch nicht zu einem gemeinsamen WBS zusammengelegt werden.

Können Partner oder nicht verwandte Personen gemeinsam einen WBS beantragen?

Ein gemeinsamer Antrag kann möglich sein, wenn beide Personen eine Partnerschaftserklärung abgeben und die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Das zuständige Wohnungsamt prüft den Antrag.

Quellen anzeigenQuellen ausblenden

Quellen:
Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2026 zur Einkommensgrenzen-Verordnung
Service Berlin: Wohnberechtigungsschein beantragen
Berliner Mietratgeber: Einkommensgrenzen und Wohnungsgröße
Berlin.de: Aktueller Hinweis zum WBS-Rechner
Berlin.de: Förderkonditionen für den Wohnungsneubau 2026

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