Wohngeld ist für viele Berliner Haushalte kein Zuschuss zum Taschengeld, sondern der Teil der Miete, der sonst nicht gedeckt ist. Es wird nach § 26 des Wohngeldgesetzes monatlich im Voraus überwiesen, in der Regel also am Ende des Vormonats. Genau in dieses Zeitfenster fällt der aktuelle IT-Ausfall in der Berliner Verwaltung. Wer für September mit Wohngeld rechnet, müsste das Geld normalerweise in den letzten Augusttagen auf dem Konto haben.
Der Stand dieses Artikels ist der 19. August 2026. Die Lage ändert sich täglich, offizielle Angaben werden laufend ergänzt.
Im Überblick
- Seit Freitag, dem 14. August 2026, sind zwei Senatsverwaltungen vorsorglich vom Landesnetz Berlin getrennt.
- Betroffen sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
- Nach Berichten von Tagesspiegel, Berliner Zeitung und taz ist die Wohngeldzahlung an über 50.000 Haushalte gefährdet. Offiziell eingestellt wurde sie nicht.
- Wohngeld wird nach § 26 WoGG monatlich im Voraus gezahlt. Die kritische Auszahlung steht damit Ende August an.
- Der Online-Antrag für Wohngeld war am 19. August 2026 auf dem Service-Portal Berlin mit dem Hinweis auf eine technische Störung nicht nutzbar. Der Papierantrag bleibt möglich.
- Der Regierende Bürgermeister rechnet damit, dass die Wiederherstellung noch mehrere Tage dauert.
Was in der Berliner Verwaltung passiert ist
Was öffentlich als Hackerangriff auf die Berliner Verwaltung läuft, heißt bei der Senatskanzlei IKT-Vorfall im Landesnetz Berlin. Dahinter steht dasselbe: Forensische Untersuchungen haben einen Sicherheitsvorfall ergeben, zwei Senatsverwaltungen wurden daraufhin vorsorglich vom Netz genommen. Ein IKT-Krisenstab unter Leitung des Landesbeauftragten für Informationssicherheit koordiniert die Aufklärung, beteiligt sind das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Praktisch bedeutet das: In den betroffenen Häusern funktionieren Telefon und interne Post, aber kein Internet, keine E-Mail nach außen und kein Homeoffice. Regierender Bürgermeister Kai Wegner sprach am 19. August von einem ernsten Angriff und davon, dass die vollständige Wiederherstellung noch einige Tage brauchen werde. Nach bisherigem Stand des Senats sind lediglich frei verfügbare Geodaten abgeflossen. Diese Einschätzung ist vorläufig, die Auswertung läuft noch.
Für Mieterinnen und Mieter ist der technische Hergang zweitrangig. Entscheidend ist, welche Leistungen an dieser Technik hängen.
Was das konkret für das Wohngeld bedeutet
Wohngeld beantragen Sie nicht bei der Senatsverwaltung, sondern bei der Wohngeldstelle Ihres Bezirksamts. Die Fachverfahren dahinter laufen jedoch über die Infrastruktur, die derzeit abgetrennt ist. Deshalb schlägt ein Vorfall auf Senatsebene bis in die bezirkliche Sachbearbeitung durch.
Nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Berliner Redaktionen können Beschäftigte in den Bezirksämtern Wohngeldvorgänge derzeit nicht bearbeiten. Genannt wurden unter anderem Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg und Marzahn-Hellersdorf. Eine Sprecherin des Senats erklärte, man arbeite mit Hochdruck an einer Lösung, um die Auszahlung des Wohngelds dennoch rechtzeitig sicherzustellen.
Wichtig ist die Unterscheidung, die in der Berichterstattung teilweise verschwimmt. Bestätigt ist, dass die Bearbeitung stockt und die Auszahlung als gefährdet gilt. Nicht bestätigt ist, dass Zahlungen ausfallen. Eine Behörde hat bislang nicht erklärt, dass am Monatsende kein Geld fließt. Ebenfalls betroffen sind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Der rechtliche Rahmen: Anspruch und Auszahlung sind zweierlei
Ein bewilligter Wohngeldanspruch entfällt nicht, weil eine Behörde technisch nicht arbeiten kann. Der Bewilligungsbescheid bleibt wirksam, die Zahlungspflicht des Landes bleibt bestehen. Eine Verzögerung ist ein Vollzugsproblem, keine Änderung der Rechtslage.
Für neue Anträge ist § 25 WoGG entscheidend. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Maßgeblich ist also der Eingang, nicht die Bearbeitung. Wer seinen Antrag noch im August einreicht, sichert sich den August als Beginn, auch wenn der Bescheid erst Wochen später kommt. Wer wegen der Störung bis September wartet, verliert einen Monat. Das gilt genauso für den Weiterleistungsantrag, wenn ein Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten ausläuft.
Ob Wohngeld für Ihren Haushalt überhaupt infrage kommt, lässt sich vorab grob einschätzen. Unser Ratgeber zum Wohngeldrechner für Berlin erklärt, welche Angaben in die Berechnung einfließen.
Direktlinks für Wohngeldempfänger
- Service-Portal Berlin: Wohngeld als Mietzuschuss beantragen mit Formularen und Zuständigkeiten
- Formularcenter der Senatsverwaltung, Bereich Wohnen für den Papierantrag zum Ausdrucken
- Pressemitteilungen der Senatskanzlei Berlin für den aktuellen Stand zum IKT-Vorfall
Politische Reaktionen und offene Punkte
Die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus fordert vom Senat eine Garantie für die Auszahlung des Wohngelds und mehr Ernsthaftigkeit bei der IT-Sicherheit. Aus der SPD kam die Forderung, die Finanzverwaltung solle Alternativwege prüfen, damit Landeshauptkasse und Bezirke Zahlungen anweisen können. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) brachte eine zentrale Steuerung der Berliner Verwaltungs-IT ins Gespräch, mit eigenem Digitalbudget und ressortübergreifender Zuständigkeit.
Diese Forderungen sind politische Positionen, keine beschlossenen Maßnahmen. Eine technische oder organisatorische Ersatzlösung für die Wohngeldauszahlung war am 19. August 2026 öffentlich nicht bestätigt. Der IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug führt die Anfälligkeit auf die dezentrale Struktur der Berliner Verwaltungs-IT zurück, bei der viele Häuser eigene Systeme betreiben, statt über das IT-Dienstleistungszentrum zu laufen.
Wie viele Haushalte es trifft
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg weist für 2025 rund 54.690 Berliner Haushalte mit Wohngeldbezug aus, der durchschnittliche Monatsbetrag lag je nach Bezirk zwischen etwa 264 und 323 Euro. Die in der Berichterstattung genannte Zahl von über 50.000 betroffenen Haushalten passt dazu. Seit 2022, als es noch rund 27.200 Haushalte waren, hat sich der Kreis der Empfänger etwa verdoppelt.
Ein Rechenbeispiel macht die Größenordnung greifbar: Bei einem Zuschuss von 300 Euro und einer Warmmiete von 750 Euro deckt das Wohngeld 40 Prozent der monatlichen Wohnkosten. Fällt diese Zahlung aus, entsteht keine Unbequemlichkeit, sondern eine Deckungslücke. Wie angespannt die Lage in einzelnen Quartieren ohnehin ist, zeigt das Monitoring Soziale Stadtentwicklung.
Was Mitglieder tun können
Wenn wegen einer ausbleibenden Wohngeldzahlung ein Mietrückstand entsteht, geht es schnell um Fristen. Mitglieder der Mietervereinigung Berlin e.V. können ein Mahnschreiben, eine Abmahnung oder eine Kündigung in der Beratung prüfen lassen, bevor sie reagieren. Wir ordnen ein, welche Frist tatsächlich läuft, ob ein Rückstand die Schwelle für eine Kündigung erreicht und welche Nachweise sinnvoll sind.
Das gilt auch für die andere Richtung: Wer einen Wohngeldbescheid für falsch hält oder mit einer Rückforderung konfrontiert wird, sollte den Bescheid mit den Unterlagen zusammen ansehen lassen. Informationen zur Mitgliedschaft und zur Terminvereinbarung finden Sie auf unserer Kontaktseite. Weitere aktuelle Entwicklungen sammeln wir unter Aktuelles.
Häufige Fragen zu Wohngeld und IT-Ausfall in Berlin
Wird das Wohngeld in Berlin Ende August ausgezahlt?
Der Senat hat angekündigt, die rechtzeitige Auszahlung sicherstellen zu wollen. Eine verbindliche Zusage für alle Zahlungsfälle liegt Stand 19. August 2026 nicht vor. Offiziell abgesagt oder eingestellt wurde die Auszahlung nicht.
Muss ich einen neuen Antrag stellen, wenn kein Geld kommt?
Nein. Der Bewilligungsbescheid gilt weiter, der Anspruch bleibt bestehen. Eine technische Störung ändert daran nichts, sie kann die Zahlung nur verzögern. Ein zweiter Antrag würde die Bearbeitung zusätzlich belasten.
Kann ich Wohngeld in Berlin derzeit online beantragen?
Am 19. August 2026 war der Online-Antrag auf dem Service-Portal Berlin mit dem Hinweis auf eine technische Störung nicht nutzbar. Der Papierantrag bei der Wohngeldstelle des zuständigen Bezirksamts ist weiterhin möglich und wahrt den Antragsmonat.
Verliere ich Geld, wenn mein Antrag erst später bearbeitet wird?
Nach § 25 WoGG beginnt der Bewilligungszeitraum mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Eine spätere Bearbeitung ändert den Beginn nicht. Eine spätere Antragstellung schon.
Was mache ich, wenn die Vermieterseite mahnt?
Reagieren Sie schriftlich und benennen Sie den Grund für die Verzögerung. Bei einer Abmahnung oder Kündigung wegen Zahlungsverzug sollte das Schreiben geprüft werden, weil hier kurze Fristen laufen. Welche Formalien dabei gelten, ist im Ratgeber zur Kündigung der Wohnung in Berlin erklärt. Wenden Sie sich an einen Mieterverein oder an eine Fachanwaltskanzlei für Mietrecht.
Quellen: Senatskanzlei Berlin: IKT-Vorfall im Landesnetz Berlin, 17. August 2026; Tagesspiegel: Auszahlung von Wohngeld an über 50.000 Haushalte in Gefahr, 18. August 2026; Tagesspiegel: Betroffene Behörden bleiben wohl noch mehrere Tage offline, 19. August 2026; Berliner Zeitung: Hackerangriff lähmt Berlin, 19. August 2026; taz: Wenn nur noch das Festnetz funktioniert, 18. August 2026; t-online Berlin: Hackerangriff trifft Wohngeld, 19. August 2026; dpa-Meldung: Problemlösung kann noch Tage dauern, 19. August 2026; Linksfraktion Berlin: Senat muss die Auszahlung von Wohngeld garantieren, August 2026; Service-Portal Berlin: Wohngeld – Mietzuschuss beantragen, abgerufen am 19. August 2026; Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Wohngeld in Berlin und Brandenburg; § 25 WoGG, Bewilligungszeitraum; § 26 WoGG, Zahlung des Wohngeldes.
Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt die Mietervereinigung Berlin e.V. keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben.