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Wohngeldreform 2027: Entwurf an Ausschuss überwiesen

Der Bundestag hat die geplante Wohngeldreform am 8. Oktober in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Die Änderungen sind noch nicht beschlossen.

Update vom 11. Oktober 2026

Erste Lesung erfolgt: Ausschüsse beraten den Entwurf

Der Bundestag hat den Regierungsentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes (Drucksache 21/8284) am 8. Oktober 2026 erstmals beraten. Anschließend wurde er zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Das dokumentiert der Bundestagsbericht zur ersten Lesung. Die Überweisung ist kein Beschluss über die Reform.

Im Überblick

  • Die erste Lesung zum Regierungsentwurf 21/8284 fand am 8. Oktober 2026 statt. Der Entwurf wurde an die Ausschüsse überwiesen.
  • Die Bundesregierung will die Wohngeldfortschreibung 2027 aussetzen, die Heizkostenkomponente halbieren und die Wohngeldformel ändern.
  • Der Bundesrat warnt vor sozialen Härten und einem möglichen Wechsel von Wohngeldhaushalten in andere Sozialleistungen.
  • Er fordert, mögliche Mehrbelastungen der Kommunen vollständig zu ermitteln und durch den Bund auszugleichen.
  • Die Bundesregierung hält an den Sparmaßnahmen fest. Die geplanten Änderungen sind noch kein geltendes Recht.

Was die Bundesregierung beim Wohngeld plant

Nach dem Gesetzentwurf soll die für 2027 vorgesehene Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietentwicklung ausfallen. Auch die Heizkostenkomponente soll halbiert werden. Sie ist ein pauschaler Zuschlag, der Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Zudem soll die Berechnungsformel geändert werden. Mit steigendem Einkommen würde der Wohngeldanspruch dann schneller sinken. Der Entwurf enthält auch Regeln, die Anträge und die Arbeit der Wohngeldbehörden vereinfachen sollen.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf beschlossen. Nach der Stellungnahme des Bundesrats vom 25. September hat die Bundesregierung ihn dem Bundestag zugeleitet. Welche Fassung am Ende beschlossen wird, ist offen. Die geplanten Änderungen gelten derzeit nicht.

Welche Einsparungen die Bundesregierung veranschlagt

Die Haushaltstabelle auf Seite 3 des Gesetzentwurfs 21/8284 weist eine Gesamtentlastung von 1,156 Milliarden Euro für 2027 und 1,486 Milliarden Euro für 2028 aus. Der Gesamtsaldo berücksichtigt die in der Tabelle genannten Entlastungen und Mehrkosten bei Bund, Ländern und Kommunen. Die Beträge sind Schätzungen im Entwurf.

Die Bundesregierung erklärt im Entwurf, dass die Halbierung der Heizkostenkomponente und die einmalig ausgesetzte Fortschreibung einzelne Haushaltsgruppen nicht systematisch benachteiligen würden. Die Maßnahmen wirkten sich nach ihrer Darstellung grundsätzlich in vergleichbarer Weise auf alle Haushalte aus. Die veränderte Wohngeldformel soll weitere Einsparungen ermöglichen und Haushalte mit niedrigeren Einkommen schonen.

Was der Bundesrat kritisiert und fordert

In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass die ausgesetzte Fortschreibung und die geringere Heizkostenkomponente die Entlastung für einkommensschwache Haushalte schwächen. Er sieht die Gefahr, dass mehr Menschen ihren Lebensunterhalt und ihre Wohnkosten nicht mehr ohne Grundsicherung decken können. Im weiteren Verfahren sollen soziale Härten vermieden werden.

Die Ausgaben könnten an anderer Stelle wieder steigen. Wenn Haushalte statt Wohngeld künftig Grundsicherung oder Sozialhilfe benötigen, entstehen dort zusätzliche Kosten für Leistungen und Verwaltung. Ein Teil könnte bei den Kommunen anfallen. Der Bundesrat fordert, diese Mehrkosten vollständig zu ermitteln und durch den Bund auszugleichen. Er erkennt zugleich an, dass die Wohngeldausgaben begrenzt werden sollen.

Zur geplanten Änderung der Wohngeldformel schlägt der Bundesrat einen höheren jährlichen Freibetrag für Alleinerziehende nach § 17 Nummer 3 WoGG vor. Statt 1.320 Euro sollen künftig 1.920 Euro gelten. Das ist ein Änderungsvorschlag, keine bereits beschlossene Erhöhung. Die Stellungnahme verlangt auch nicht, alle drei Sparmaßnahmen zu streichen.

Wie die Bundesregierung auf die Kritik antwortet

In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie habe die Einsparungen bereits so ausgestaltet, dass soziale Härten möglichst gering ausfallen. Nach ihrer Darstellung trägt der Bund den größten Teil der zusätzlichen Kosten durch einen Wechsel in die Grundsicherung, während die Länder erheblich beim Wohngeld sparen. Ob die Länder einen Teil dieser Einsparungen an ihre Kommunen weitergeben, liege in ihrer Entscheidung. Die Bundestagsseite zur ersten Lesung fasst diese Antwort und die Einwände des Bundesrats zusammen.

Wie es jetzt weitergeht

Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen ist bei den weiteren Beratungen federführend. Die Drucksache 21/8284 enthält den Regierungsentwurf, die Stellungnahme des Bundesrats und die Gegenäußerung der Bundesregierung. Welche Fassung am Ende beschlossen wird, ist weiterhin offen.

Für Wohngeldbeziehende in Berlin gilt bis zu einer Gesetzesänderung das bisherige Recht. Wer seinen möglichen Anspruch prüfen möchte, findet die Grundlagen in unserem Ratgeber zum Wohngeld in Berlin. Die jüngsten Zahlen zum Bezug ordnen wir im Beitrag über die Wohngeldstatistik 2025 ein.

Häufige Fragen zur Wohngeldreform 2027

Wann berät der Bundestag über die Wohngeldreform 2027?

Die erste Lesung fand am 8. Oktober 2026 statt. Der Entwurf wurde anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Die Reform ist noch nicht beschlossen.

Hat der Bundesrat die Wohngeldkürzungen gestoppt?

Nein. Er hat zum Regierungsentwurf Stellung genommen und vor sozialen Härten gewarnt. Ob der Entwurf geändert wird, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Ist die Heizkostenkomponente schon halbiert?

Nein. Die Halbierung steht im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sie ist derzeit noch kein geltendes Recht.

Was fordert der Bundesrat für die Kommunen?

Der Bundesrat will, dass mögliche zusätzliche Ausgaben der Kommunen durch Wechsel in andere Sozialleistungen vollständig ermittelt und vom Bund ausgeglichen werden.

Quellen:
Deutscher Bundestag: Bundesregierung regelt das Wohngeld neu, hib 768/2026, 5. Oktober 2026
Deutscher Bundestag: Bericht über die erste Lesung zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, 8. Oktober 2026; abgerufen am 11. Oktober 2026
Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf 21/8284 mit Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung, 30. September 2026; Haushaltstabelle auf Seite 3
Bundesrat: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, Drucksache 474/26 (Beschluss), 25. September 2026
Bundesrat: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 474/26, 14. August 2026
Bundesregierung: Wohngeld wird neu geordnet, 6. Juli 2026
§ 17 Wohngeldgesetz: jährliche Freibeträge bei der Einkommensermittlung, abgerufen am 6. Oktober 2026
Artikel 76 Absatz 2 Grundgesetz: Stellungnahme des Bundesrates zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung

Fragen zum Wohngeld oder zu Ihren Wohnkosten?

Der Entwurf ändert den Anspruch derzeit nicht. Unser Ratgeber erklärt die Prüfung eines möglichen Wohngeldanspruchs; Mitglieder können ihre Wohnsituation persönlich besprechen.