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Wohngeldreform 2027: Bundesrat warnt vor Folgen

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 zum Entwurf der Wohngeldreform Stellung genommen. Er warnt vor Nachteilen für Haushalte mit geringem Einkommen und vor höheren Ausgaben der Kommunen. Die geplanten Kürzungen sind damit noch nicht gestoppt.

Stand: 25. September 2026

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen. Er begrüßt die geplanten Vereinfachungen beim Wohngeld. Die Einsparungen könnten jedoch Menschen mit geringem Einkommen treffen und die Kommunen belasten. Am geltenden Wohngeldgesetz ändert der Beschluss noch nichts.

Im Überblick

  • Der Bundesrat hat am 25. September 2026 zum Regierungsentwurf Stellung genommen.
  • Die Bundesregierung will die Wohngeldfortschreibung 2027 aussetzen, die Heizkostenkomponente halbieren und die Wohngeldformel ändern.
  • Der Bundesrat warnt vor sozialen Härten und einem möglichen Wechsel von Wohngeldhaushalten in andere Sozialleistungen.
  • Er fordert, mögliche Mehrbelastungen der Kommunen vollständig zu ermitteln und durch den Bund auszugleichen.
  • Die Stellungnahme verhindert die geplanten Änderungen nicht. Bundestag und Bundesrat müssen sich weiter mit dem Gesetz befassen.

Was die Bundesregierung beim Wohngeld plant

Nach dem Gesetzentwurf soll die für 2027 vorgesehene Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietentwicklung ausfallen. Auch die Heizkostenkomponente soll halbiert werden. Sie ist ein pauschaler Zuschlag, der Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Zudem soll die Berechnungsformel geändert werden. Mit steigendem Einkommen würde der Wohngeldanspruch dann schneller sinken. Der Entwurf enthält auch Regeln, die Anträge und die Arbeit der Wohngeldbehörden vereinfachen sollen.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf beschlossen, der Bundesrat hat nun dazu Stellung genommen. Die geplanten Änderungen gelten derzeit nicht. Wie viel Wohngeld ein einzelner Berliner Haushalt nach einer möglichen Reform erhalten würde, steht noch nicht fest.

Was der Bundesrat kritisiert und fordert

In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass die ausgesetzte Fortschreibung und die geringere Heizkostenkomponente die Entlastung für einkommensschwache Haushalte schwächen. Er sieht die Gefahr, dass mehr Menschen ihren Lebensunterhalt und ihre Wohnkosten nicht mehr ohne Grundsicherung decken können. Im weiteren Verfahren sollen soziale Härten vermieden werden.

Die Ausgaben könnten an anderer Stelle wieder steigen. Wenn Haushalte statt Wohngeld künftig Grundsicherung oder Sozialhilfe benötigen, entstehen dort zusätzliche Kosten für Leistungen und Verwaltung. Ein Teil könnte bei den Kommunen anfallen. Der Bundesrat fordert, diese Mehrkosten vollständig zu ermitteln und durch den Bund auszugleichen. Er erkennt zugleich an, dass die Wohngeldausgaben begrenzt werden sollen.

Zur geplanten Änderung der Wohngeldformel schlägt der Bundesrat einen höheren Freibetrag für Alleinerziehende vor: statt 1.320 Euro sollen künftig 1.920 Euro gelten. Das ist ein Änderungsvorschlag, keine bereits beschlossene Erhöhung. Die Stellungnahme verlangt auch nicht, alle drei Sparmaßnahmen insgesamt zu streichen.

Wie es jetzt weitergeht

Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung. Danach erhält der Bundestag den Entwurf zusammen mit der Stellungnahme und der Antwort der Bundesregierung. Ob und in welcher Fassung die Änderungen Gesetz werden, ist offen. Nach den Beratungen im Bundestag wird auch der Bundesrat erneut beteiligt.

Für Wohngeldbeziehende in Berlin gilt bis zu einer Gesetzesänderung das bisherige Recht. Wer seinen möglichen Anspruch prüfen möchte, findet die Grundlagen in unserem Ratgeber zum Wohngeld in Berlin. Die jüngsten Zahlen zum Bezug ordnen wir im Beitrag über die Wohngeldstatistik 2025 ein.

Häufige Fragen zur Wohngeldreform 2027

Hat der Bundesrat die Wohngeldkürzungen gestoppt?

Nein. Er hat zum Regierungsentwurf Stellung genommen und vor sozialen Härten gewarnt. Ob der Entwurf geändert wird, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Ist die Heizkostenkomponente schon halbiert?

Nein. Die Halbierung steht im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sie ist derzeit noch kein geltendes Recht.

Was fordert der Bundesrat für die Kommunen?

Der Bundesrat will, dass mögliche zusätzliche Ausgaben der Kommunen durch Wechsel in andere Sozialleistungen vollständig ermittelt und vom Bund ausgeglichen werden.

Quellen:
Bundesrat: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes, Drucksache 474/26 (Beschluss), 25. September 2026
Bundesrat: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 474/26, 14. August 2026
Bundesregierung: Wohngeld wird neu geordnet, 6. Juli 2026
Artikel 76 Absatz 2 Grundgesetz: Stellungnahme des Bundesrates zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung

Fragen zum Wohngeld oder zu Ihren Wohnkosten?

Der Entwurf ändert den Anspruch derzeit nicht. Unser Ratgeber erklärt die Prüfung eines möglichen Wohngeldanspruchs; Mitglieder können ihre Wohnsituation persönlich besprechen.