Redaktionelle Collage Berliner Mietshäuser verschiedener Epochen – aktuelle Entwicklungen zum Wohnen in Berlin.
39,60 €im Jahr

Berliner Angebotsmieten steigen wieder: 2,1 Prozent im Quartal

Die Berliner Angebotsmieten liegen im dritten Quartal 2026 wieder über dem Vorjahresniveau. Der neue GREIX zeigt die Entwicklung bei der Wohnungssuche. Laufende Mietverträge ändern sich dadurch nicht.

Stand: 15. Oktober 2026 · GREIX-Daten für das dritte Quartal 2026

Wer in Berlin eine Wohnung sucht, trifft wieder auf steigende Angebotspreise. Der am 15. Oktober veröffentlichte GREIX-Mietpreisindex weist für die Hauptstadt im dritten Quartal 2026 einen Anstieg von 2,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal aus. Die durchschnittliche angebotene Nettokaltmiete liegt bei 15,80 Euro je Quadratmeter. Für die rechtliche Prüfung eines Mietvertrags ist dieser Marktwert allerdings keine Preisgrenze.

Im Überblick

  • Berlin: 2,1 Prozent mehr als im zweiten Quartal 2026 und 1,4 Prozent mehr als im dritten Quartal 2025.
  • Durchschnittliche Berliner Angebotskaltmiete: 15,80 Euro je Quadratmeter im Monat, ohne Betriebs- und Heizkosten.
  • Über alle 37 untersuchten Städte und Regionen beträgt der Anstieg 1,2 Prozent zum Vorquartal und 3,7 Prozent zum Vorjahresquartal.
  • Erfasst werden Wohnungsinserate. Die Zahlen beschreiben keine Erhöhungen laufender Mietverträge.
  • Der Index ersetzt weder den Berliner Mietspiegel noch die Prüfung der zulässigen Miete.

Berlin legt im Quartal stärker zu als im Jahresvergleich

Unter den acht größten Städten hat Berlin den stärksten Quartalsanstieg, zugleich aber den niedrigsten Jahresanstieg. Das liegt am ersten Halbjahr: Im ersten und zweiten Quartal 2026 lagen die Berliner Angebotsmieten laut Kiel Institut noch unter dem jeweiligen Vorjahresniveau. Der kräftige Anstieg im Sommer hebt den Jahresvergleich deshalb nur leicht ins Plus.

Ob es in diesem Tempo weitergeht, lässt sich an einem einzelnen Quartal noch nicht ablesen. Der Index fasst außerdem die Entwicklung vieler angebotener Wohnungen zusammen, einzelne Inserate können sich anders entwickelt haben.

15,80 Euro sind kein Richtpreis für jede Wohnung

Rechnerisch ergeben 15,80 Euro je Quadratmeter bei einer 60 Quadratmeter großen Wohnung 948 Euro Nettokaltmiete im Monat, bei 80 Quadratmetern 1.264 Euro. Dazu kommen Betriebs- und Heizkosten. Konkrete Angebote können darüber oder darunter liegen.

Ein solcher Durchschnitt hilft, die Größenordnung eines Wohnungsbudgets zu verstehen. Er sagt aber nicht, welche Miete für eine bestimmte Wohnung üblich oder zulässig ist. Eine kleine Wohnung in guter Lage kann anders angeboten werden als eine größere Wohnung mit einfacher Ausstattung. Auch die Zusammensetzung der inserierten Wohnungen beeinflusst einen durchschnittlichen Quadratmeterpreis.

Die prozentuale Preisentwicklung berechnet GREIX deshalb mit einem statistischen Verfahren, das Unterschiede etwa bei Lage, Größe und Ausstattung berücksichtigt. Dieser bereinigte Index und der durchschnittliche Quadratmeterpreis sind zwei verschiedene Kennzahlen.

Mit „Bestand“ sind neu angebotene ältere Wohnungen gemeint

Über alle untersuchten Städte und Regionen hinweg verteuerten sich Angebote bestehender Wohnungen zuletzt stärker als Neubauangebote. Ob das auch für Berlin allein gilt, geht aus dieser Aussage nicht hervor.

Wichtig ist der Unterschied zwischen „Bestandswohnung“ und „Bestandsmietvertrag“. Gemeint ist eine bereits bestehende Wohnung, die neu inseriert wird. Die Auswertung verfolgt nicht, ob sich die Miete eines Haushalts verändert, der seit Jahren in derselben Wohnung lebt.

Auch „Neubau“ hat in der Statistik eine feste Grenze: Das Baujahr darf höchstens drei Jahre vor dem Vermarktungsjahr liegen. Ob im einzelnen Mietvertrag eine gesetzliche Ausnahme von der Mietpreisbremse greift, hängt von dieser Einteilung nicht ab.

Der GREIX ist kein Berliner Mietspiegel

Die reguläre GREIX-Reihe beschreibt Angebotskaltmieten. Wohnen auf Zeit und möblierte unbefristete Angebote wertet das Institut gesondert aus. Die Daten stammen aus der VALUE Marktdatenbank und zeigen Preise in Inseraten. Die später tatsächlich vereinbarte Miete kann davon abweichen.

Die ortsübliche Vergleichsmiete hat einen anderen gesetzlichen Maßstab. Nach § 558 Absatz 2 BGB geht es um übliche Mieten für vergleichbaren Wohnraum, die innerhalb der vergangenen sechs Jahre vereinbart oder geändert wurden. Reine Betriebskostenänderungen nach § 560 BGB zählen dabei nicht. Ausgenommen ist außerdem Wohnraum, der gesetzlich oder durch eine Förderzusage preisgebunden ist. Maßgeblich sind unter anderem Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Unser Beitrag zum Berliner Mietspiegel 2026 erklärt, wie Sie den Mietspiegel für Ihre Wohnung nutzen.

Ein Angebot über dem GREIX-Durchschnitt ist also nicht allein deshalb rechtswidrig, und eine Miete darunter ist nicht automatisch zulässig. Das lässt sich nur an der konkreten Wohnung prüfen.

Welche Regeln beim Mietbeginn weiter gelten

In ganz Berlin gilt die Mietpreisbremse bis Ende 2029. Nach § 556d BGB darf die Anfangsmiete grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dazu kommen Ausnahmen und Sonderregeln. So nimmt § 556f BGB Wohnungen aus, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, ebenso die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.

An diesen Regeln ändert die neue Statistik nichts, und eine Mieterhöhung lässt sich mit ihr nicht begründen. Bei einem Erhöhungsschreiben kommt es weiter auf den Vertrag und die gesetzlichen Vorgaben an. Orientierung bieten unsere Beiträge zur Mietpreisbremse in Berlin und zum Prüfen einer Mieterhöhung.

Was Mitglieder prüfen lassen können

Für eine Beratung zur Anfangsmiete sind das gespeicherte Inserat, der vollständige Mietvertrag und Angaben zur Wohnung hilfreich. Wichtig sind vor allem Wohnfläche, Baujahr und Ausstattung sowie vorhandene Auskünfte der Vermieterseite zu Ausnahmen. Bei einer Mieterhöhung sollte auch das vollständige Schreiben vorliegen.

Damit lässt sich Ihr Fall genauer beurteilen als mit einem stadtweiten Durchschnitt. Mitglieder erreichen die Beratung über Kontakt. Hinweise zur Wohnungssuche finden Sie im Ratgeber zur Wohnungsbesichtigung, Informationen zum Beitritt unter Mitgliedschaft.

Häufige Fragen zu den neuen Berliner Mietzahlen

Steigt meine laufende Miete jetzt automatisch um 2,1 Prozent?

Nein. Der Wert beschreibt die Entwicklung neu inserierter Wohnungen gegenüber dem Vorquartal. Er ändert Ihren Mietvertrag nicht und begründet für sich genommen keine Mieterhöhung.

Sind 15,80 Euro je Quadratmeter die erlaubte Miete in Berlin?

Nein. Der Wert ist eine durchschnittliche Angebotskaltmiete aus der Auswertung. Die zulässige Miete hängt von der konkreten Wohnung und den gesetzlichen Regeln ab.

Enthält der Betrag schon die Nebenkosten?

Nein. Die genannte Kennzahl ist die Nettokaltmiete je Quadratmeter. Für das monatliche Wohnbudget müssen Betriebs- und Heizkosten zusätzlich berücksichtigt werden.

Ersetzt der GREIX den Berliner Mietspiegel?

Nein. Beide beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen und beantworten unterschiedliche Fragen. Der GREIX beschreibt das Marktangebot, der Mietspiegel hilft bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quellen:

Datengrundlage der GREIX-Zahlen: Kiel Institut für Weltwirtschaft auf Basis der VALUE Marktdatenbank. Quellen- und Rechtsstand: 15. Oktober 2026.

Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt die Mietervereinigung Berlin e.V. keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben.

Fragen zu Ihrer Miethöhe?

Ein Marktbericht ersetzt keine Prüfung Ihres Vertrags. Mitglieder können ihre Miethöhe und vorliegende Erhöhungsschreiben persönlich besprechen.