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Mietwucher in Berlin: 5.083 Verdachtsmeldungen per App

Über die Mietwucher-App der Linken wurden nach Angaben der Bundestagsfraktion 5.083 Verdachtsfälle aus Berlin an Behörden gemeldet. Die Meldungen sind keine nachgewiesenen Rechtsverstöße. Welche Regeln bei überhöhten Mieten gelten und an wen sich Betroffene wenden können.

Stand: 2. November 2026 · Zahlen nach Angaben der Linksfraktion

Die Mietwucher-App der Partei Die Linke ist seit November 2024 online. Wer dort Angaben zur eigenen Wohnung macht, erhält eine Einschätzung zur Miethöhe und kann einen Verdacht an die zuständige Behörde weiterleiten. Nach einer Auswertung der Linksfraktion gingen bundesweit 11.157 solcher Meldungen an Behörden. Die Zahlen stammen aus einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur vom 2. November 2026.

Im Überblick

  • Aus Berlin wurden laut Linksfraktion 5.083 Verdachtsfälle über die App an Behörden gemeldet; bundesweit waren es 11.157.
  • In Friedrichshain-Kreuzberg seien 81.600 Euro Bußgelder festgesetzt worden, davon 27.500 Euro bezahlt. Auch diese Angaben stammen von der Fraktion.
  • Eine Meldung oder App-Auswertung belegt für sich genommen keinen Rechtsverstoß.
  • Die Mietpreisbremse, eine Mietpreisüberhöhung und strafbarer Mietwucher haben unterschiedliche Voraussetzungen.
  • Berlin bietet eine Online-Anzeige beim Bezirksamt und eine Mietpreisprüfstelle zur Beratung an.

Was die Zahlen zu Mietwucher-Verdachtsfällen in Berlin zeigen

Berliner Nutzerinnen und Nutzer prüften laut Linksfraktion 123.698 Mal ihre Miete mit der App. In 5.083 Fällen meldeten sie ihren Verdacht an die Behörde. Wie diese Verfahren ausgingen, lässt sich aus den Nutzungszahlen der App nicht ablesen. Wie viele Berliner Meldungen zu einer festgestellten Mietpreisüberhöhung geführt haben, geht aus dem Bericht nicht hervor.

Auch die für Friedrichshain-Kreuzberg genannten Bußgelder sind von den Verdachtsmeldungen zu unterscheiden: Die Fraktion nennt 81.600 Euro an festgesetzten und 27.500 Euro an tatsächlich bezahlten Bußgeldern. Der Bericht lässt offen, über welchen Zeitraum diese Beträge erfasst wurden und welcher Anteil unmittelbar auf App-Meldungen zurückgeht.

Wann liegt eine Mietpreisüberhöhung vor?

Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz kann ordnungswidrig handeln, wer für Wohnraum eine unangemessen hohe Miete verlangt und dabei ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen ausnutzt. Die Person muss vorsätzlich oder leichtfertig handeln. Unangemessen sind Entgelte grundsätzlich, wenn sie die üblichen Entgelte für vergleichbaren Wohnraum um mehr als 20 Prozent übersteigen. Das Gesetz nennt eine Ausnahme, wenn die Entgelte zur Deckung laufender Aufwendungen erforderlich sind und nicht in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen.

Bei einer Vergleichsmiete von 600 Euro nettokalt entsprechen 20 Prozent einem Betrag von 120 Euro. Eine Miete von 750 Euro überschreitet die Vergleichsmiete um 25 Prozent. Für die rechtliche Prüfung kommt es aber auch darauf an, ob die Vergleichsmiete richtig ermittelt wurde und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie unterscheiden sich Mietwucher und Mietpreisbremse?

Der Name der App verwendet „Mietwucher“ als Sammelbegriff. Strafbarer Wucher nach § 291 Strafgesetzbuch setzt unter anderem ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Hinzukommen muss, dass etwa eine Zwangslage, Unerfahrenheit oder eine erhebliche Willensschwäche ausgebeutet wird. Eine bestimmte Prozentzahl allein beweist die Straftat nicht.

Die Mietpreisbremse in Berlin betrifft grundsätzlich die Miete bei Beginn eines neuen Mietverhältnisses. Nach § 556d BGB darf sie in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, etwa bei bestimmten Neubauten, bei der ersten Vermietung nach umfassender Modernisierung oder bei einer höheren zulässigen Vormiete. Eine Überschreitung dieser Grenze ist deshalb nicht automatisch Mietwucher oder eine Ordnungswidrigkeit.

Welche Unterlagen für eine Prüfung helfen

Für eine erste Einschätzung sind der Mietvertrag, gegebenenfalls Nachträge und Mieterhöhungsschreiben sowie Angaben zu Wohnfläche, Ausstattung und Nettokaltmiete hilfreich. Der Berliner Mietspiegel-Abfrageservice bietet eine Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Welche Merkmale berücksichtigt werden und wann der Mietspiegel hilft, erläutern wir im Beitrag zum Berliner Mietspiegel 2026.

Wer Unterstützung benötigt, kann sich an die Mietpreisprüfstelle des Landes Berlin wenden. Sie bietet eine individuelle Erstberatung bei Verdacht auf eine überhöhte Miete. Mehr zu diesem Angebot steht in unserem Artikel über die Berliner Mietpreisprüfstelle.

Wo können Sie eine überhöhte Miete in Berlin melden?

Eine mögliche Mietpreisüberhöhung kann über das Serviceportal Berlin online angezeigt werden. Die Wohnung muss in Berlin liegen und die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigen. Weitere Voraussetzungen erläutert der Online-Dienst. Die Anzeige geht an das zuständige Bezirksamt. Das Amt kann weitere Unterlagen anfordern und bei einem Anfangsverdacht ein Verfahren einleiten.

Die Meldung ersetzt keine Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche. Wer beispielsweise wegen der Mietpreisbremse eine Rückzahlung oder eine geringere Miete erreichen möchte, sollte die Voraussetzungen und die erforderliche Rüge nach § 556g BGB rechtzeitig prüfen lassen. Unser Beitrag zur Online-Anzeige einer Mietpreisüberhöhung erklärt den behördlichen Weg ausführlicher.

Was Mitglieder tun können

Mitglieder der Mietervereinigung Berlin e.V. können ihren Mietvertrag und weitere Unterlagen zur Beratung mitbringen. In der Beratung wird geklärt, welche Regel auf den Vertrag zutreffen könnte und welche Schritte möglich sind. Informationen zum Angebot stehen unter Leistungen und Mitgliedschaft.

Häufige Fragen zu Mietwucher und überhöhter Miete

Sind die 5.083 gemeldeten Fälle nachgewiesener Mietwucher?

Nein. Die Zahl bezeichnet nach Angaben der Linksfraktion Verdachtsmeldungen aus Berlin. Eine App-Prüfung und eine Meldung an die Behörde ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Ist jede Miete über der Mietpreisbremse strafbar?

Nein. Die Mietpreisbremse ist eine zivilrechtliche Regel zur Miethöhe bei Mietbeginn. Für eine Ordnungswidrigkeit oder strafbaren Wucher gelten weitere Voraussetzungen.

Kann ich eine überhöhte Miete direkt beim Bezirksamt melden?

Ja. Berlin stellt dafür einen Online-Dienst bereit, der die Voraussetzungen und nötigen Unterlagen erläutert. Zuständig für die Prüfung ist das Bezirksamt.

Erhalte ich nach einer Anzeige automatisch Geld zurück?

Nein. Ein behördliches Verfahren führt nicht automatisch zu einer Rückzahlung. Welche Ansprüche bestehen und wie sie geltend gemacht werden können, hängt vom Einzelfall ab.

Quellen anzeigenQuellen ausblenden

Quellen:

Rechts- und Quellenstand: 2. November 2026.

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