Redaktionelle Collage Berliner Mietshäuser verschiedener Epochen – aktuelle Entwicklungen zum Wohnen in Berlin.
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60 kostenlose Balkonkraftwerke für das Neue Kreuzberger Zentrum

Im Neuen Kreuzberger Zentrum sollen 60 Mieterinnen und Mieter ein kostenloses Balkonkraftwerk erhalten. Ein zweites Projekt soll Musteranschreiben und Checklisten für ganz Berlin entwickeln. Die Zustimmung zur Montage bleibt erforderlich.

Stand: 29. Oktober 2026 · Projektankündigung vom 28. Oktober 2026 und geltende Rechtslage

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und die Gewobag haben die beiden Vorhaben am 28. Oktober 2026 vorgestellt. Sie sollen die Abstimmung und Installation von Balkonkraftwerken in Mietwohnungen erleichtern. Eine neue gesetzliche Regelung oder ein berlinweites Förderprogramm wurde damit nicht angekündigt.

Im Überblick

  • Das Praxisprojekt im Neuen Kreuzberger Zentrum sieht kostenlose Geräte für 60 Mieterinnen und Mieter vor.
  • Bezirk und Gewobag haben das Vorhaben initiiert. PLAN B 2030 e. V. setzt es um.
  • Ein Berliner Lösungsbaukasten mit Vorlagen für andere Häuser ist in Entwicklung.
  • Für die bauliche Veränderung ist weiterhin die Erlaubnis der Vermieterseite einzuholen.
  • Für den früheren SolarPLUS-Zuschuss für Steckersolargeräte sind keine Neuanträge mehr möglich.

60 kostenlose Balkonkraftwerke im Neuen Kreuzberger Zentrum

Nach der Mitteilung der Senatsverwaltung sollen im Neuen Kreuzberger Zentrum 60 Mieterinnen und Mieter ein kostenloses Gerät erhalten. PLAN B 2030 e. V. berät und unterstützt die Organisation der Installation. Außerdem sollen geschulte Bewohnerinnen und Bewohner ihre Nachbarschaft bei der Umsetzung unterstützen.

Die Gewobag dokumentiert den Projektauftakt und die Kooperationsvereinbarung. Ob die Geräte schon montiert sind, geht daraus nicht hervor. Wie sich Mieterinnen und Mieter für die kostenlosen Anlagen bewerben können, nennt die Ankündigung ebenfalls nicht.

Der Berliner Lösungsbaukasten ist noch in Entwicklung

Die Erfahrungen sollen in den vom Land geförderten „Berliner Lösungsbaukasten Balkonkraftwerke“ einfließen. PLAN B 2030 wertet dafür dieses und weitere Berliner Praxisbeispiele aus. Vorgesehen sind öffentlich zugängliche Musteranschreiben, Checklisten und weitere Vorlagen für unterschiedliche Gebäude- und Balkontypen. Sie sollen vor allem Vermietenden die Zustimmung erleichtern.

Wann und wo der Baukasten zum Download bereitsteht, haben Senatsverwaltung und Gewobag bisher nicht mitgeteilt.

Die Zustimmung der Vermieterseite bleibt erforderlich

Die Projektankündigung ändert nichts an den mietrechtlichen Voraussetzungen. Wer ein Steckersolargerät am Balkon anbringen will, braucht vorab die Erlaubnis der Vermieterseite. Nach § 554 Absatz 1 BGB können Mietende diese Erlaubnis verlangen. Der Anspruch entfällt, wenn die Veränderung der Vermieterseite auch unter Berücksichtigung der Interessen der Mietpartei nicht zuzumuten ist. Welche Angaben für die Anfrage helfen und was bei Anschluss und Anmeldung gilt, erläutert unser Ratgeber zum Balkonkraftwerk für Mieter in Berlin.

Direktlinks für Zustimmung und technische Fragen

Gewobag-Mietende können das vorhandene Formular für Steckersolargerät-Anfragen nutzen. Es dient der allgemeinen Anfrage zur Installation und ist nicht als Bewerbung für die kostenlosen Geräte im Neuen Kreuzberger Zentrum ausgewiesen.

Für technische Fragen bietet das SolarZentrum Berlin einen kostenlosen Beratungstermin an. Die Bundesnetzagentur erläutert die Sonderregeln für Steckersolargeräte. Beides gibt es schon jetzt. Der Baukasten ist noch in Arbeit.

Keine neue berlinweite Förderung für Balkonkraftwerke

Die kostenlosen Geräte gehören zum örtlichen Praxisprojekt. Einen berlinweiten Anspruch auf ein kostenloses Gerät gibt es dadurch nicht. Davon zu unterscheiden ist das frühere Fördermodul E von SolarPLUS: Laut IBB Business Team werden Steckersolargeräte darüber nicht mehr gefördert. Neue Anträge sind ausgeschlossen; bereits eingereichte Anträge werden weiterbearbeitet.

Was Mitglieder bei einer Ablehnung tun können

Wenn die Vermieterseite die Anlage ablehnt oder Bedingungen nennt, können Mitglieder ihre Anfrage, die technischen Unterlagen und die Antwort in der Beratung der Mietervereinigung Berlin e.V. prüfen lassen. Die Beratung zeigt, ob die Ablehnung rechtlich trägt und was in der Anfrage noch fehlt. Informationen zum Beratungsangebot stehen unter Leistungen und Mitgliedschaft.

Häufige Fragen zu den Berliner Balkonsolar-Projekten

Bekommen jetzt alle Berliner Mieterinnen und Mieter ein kostenloses Balkonkraftwerk?

Nein. Die Ankündigung betrifft ein begrenztes Praxisprojekt im Neuen Kreuzberger Zentrum. Ein allgemeiner Anspruch auf ein kostenloses Gerät wird nicht geschaffen.

Wo kann ich den Berliner Lösungsbaukasten herunterladen?

Dazu gibt es noch keine Angaben: Weder ein Download noch ein Veröffentlichungstermin wurde genannt.

Kann ich mich für eines der kostenlosen Geräte bewerben?

Einen allgemeinen Bewerbungsweg nennen Senatsverwaltung und Gewobag nicht. Das verlinkte Gewobag-Formular dient der Anfrage zur Installation eines Steckersolargeräts und ist nicht als Bewerbung für dieses Praxisprojekt ausgewiesen.

Kann ich 2026 noch den SolarPLUS-Zuschuss für Steckersolargeräte beantragen?

Nein. Nach dem Hinweis des IBB Business Teams sind keine Neuanträge für dieses Fördermodul mehr möglich. Bereits eingereichte Anträge werden weiterhin bearbeitet.

Quellen anzeigenQuellen ausblenden

Quellen:

Rechts- und Quellenstand: 29. Oktober 2026. Die Projektmeldungen beschreiben den Auftakt und die geplante Umsetzung.

Fragen zur Zustimmung für Ihr Balkonkraftwerk?

Mitglieder können ihre Anfrage und die Antwort der Vermieterseite in der Beratung prüfen lassen.