Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Der WBS ist ein amtliches Dokument, das bescheinigt, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für eine öffentlich geförderte Sozialwohnung erfüllt. Ohne gültigen WBS kann keine belegungsgebundene Wohnung in Berlin angemietet werden – unabhängig davon, ob sie leer steht.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Sozialwohnungen kosten in Berlin deutlich weniger als vergleichbare Wohnungen auf dem freien Markt. In einem angespannten Wohnungsmarkt wie Berlin kann der WBS daher erheblich zur finanziellen Entlastung beitragen.
Wer kann einen WBS in Berlin beantragen?
Antragsberechtigt sind Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Personen aus Nicht-EU-Ländern mit einer Aufenthaltserlaubnis, die zum Zeitpunkt des Antrags noch mindestens ein Jahr gültig ist. Eine Ausnahme gilt für anerkannte Geflüchtete mit Schutzstatus (Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz): Sie benötigen entsprechende Bescheinigungen, die noch mindestens elf Monate gültig sein müssen. Maßgeblich ist in allen Fällen das Haushaltseinkommen.
Für die Einkommensberechnung zählt das bereinigte Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen – maßgeblich ist das Einkommen, das ab Antragstellung in den nächsten zwölf Monaten voraussichtlich erzielt wird. Angerechnet werden Lohn und Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld und BAföG. Kindergeld bleibt außen vor. Freibeträge – etwa bei Schwerbehinderung oder für junge Ehepaare – können das anrechenbare Einkommen zusätzlich senken.
Die fünf WBS-Stufen in Berlin 2026
Berlin unterscheidet seit Februar 2025 fünf WBS-Stufen. Die Zahl hinter dem Kürzel gibt an, bis zu welchem Prozentsatz der bundesgesetzlichen Einkommensgrenze das Haushaltseinkommen liegen darf. Je höher die Stufe, desto mehr Einkommen ist zulässig – und desto höher fällt die Sozialmiete aus.
WBS 100 – Das Einkommen liegt bei oder unter der Bundeseinkommensgrenze nach § 9 WoFG. Berechtigt zum Bezug aller bestehenden Sozialwohnungen mit den niedrigsten Mieten.
WBS 140 – Das Einkommen liegt bis zu 40 Prozent über der Grundgrenze. Gilt zusammen mit WBS 100 für nahezu alle bestehenden Berliner Sozialwohnungen – eine Berliner Sonderregelung macht das möglich.
WBS 160 – Einkommen bis zu 60 Prozent über der Grundgrenze. Gilt für bestimmte geförderte Neubauwohnungen, etwa bei der GESOBAU ab einer Einstiegsmiete von 8,20 Euro pro Quadratmeter nettokalt.
WBS 180 – Einkommen bis zu 80 Prozent über der Grundgrenze. Für neuere Fördermodelle im Berliner Wohnungsbau sowie für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
WBS 220 (neu seit Februar 2025) – Die neue fünfte Stufe richtet sich erstmals auch an Haushalte mit mittlerem Einkommen. Das Einkommen darf bis zu 120 Prozent über der Grundgrenze liegen. Rund 60 Prozent aller Berliner Haushalte könnten damit theoretisch anspruchsberechtigt sein. Der WBS 220 gilt ausschließlich für neu gebaute, speziell geförderte Wohnungen – bestehende Sozialwohnungen sind damit nicht zugänglich. Die ersten WBS-220-Wohnungen befinden sich derzeit noch in der Bauphase, unter anderem bei der Gewobag in Spandau (WATERKANT Berlin), Köpenick und Prenzlauer Berg. Bezugsfertige Wohnungen stehen noch nicht zur Verfügung. Die geplante Einstiegsmiete liegt bei 11,50 Euro pro Quadratmeter nettokalt.
Wie groß darf die Wohnung sein?
Als Orientierung gilt: ein Wohnraum pro Haushaltsmitglied. Einem Paar mit drei Kindern steht damit maximal eine Fünfzimmerwohnung zu. Alleinstehende dürfen auch eine Eineinhalb- oder Zweizimmerwohnung mit bis zu 50 Quadratmetern beziehen. Bei besonderen Bedarfen – etwa einer Behinderung oder einer beruflichen Nutzung – kann im Einzelfall ein zusätzlicher Raum anerkannt werden.
WBS online beantragen – so geht's
Den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein können Sie in Berlin bequem online über das Serviceportal berlin.de einreichen – ohne Termin, ohne Gang zum Amt. Alternativ lässt sich das ausgefüllte Formular per Post an das Bürger- oder Wohnungsamt des Bezirks schicken, in dem Sie gemeldet sind. Wer noch nicht in Berlin wohnt, kann sich an ein beliebiges Berliner Bezirksamt wenden.
Direkt zum Online-Antrag:
→ WBS beantragen (Wohnberechtigungsschein) – service.berlin.de
→ Einkommensbescheinigung (EKB) beantragen – service.berlin.de
Zum Antrag gehören in der Regel: das ausgefüllte Antragsformular (BauWohn 502), die Einkommenserklärung (BauWohn 504) mit Einkommensbescheinigung sowie Ausweisdokumente aller Haushaltsmitglieder und Einkommensnachweise, anhand derer das voraussichtliche Einkommen der nächsten zwölf Monate ab Antragstellung belegt werden kann. Je nach Situation können weitere Unterlagen nötig sein – etwa ein Schwerbehindertenausweis oder ein Aufenthaltstitel. Die Ausstellung des WBS ist kostenlos.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung des WBS-Antrags dauert in Berlin ca. bis zu drei Monate. Planen Sie daher ausreichend Zeit ein und stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.
Wie lange gilt der WBS?
Der Wohnberechtigungsschein ist zwölf Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss eine passende Sozialwohnung gefunden und der Mietvertrag abgeschlossen worden sein. Der WBS gilt berlinweit – nicht nur im ausstellenden Bezirk. Wer innerhalb der Gültigkeitsdauer keine Wohnung findet, muss einen neuen Antrag stellen.
Besonderer Wohnbedarf – wer hat Vorrang?
Bestimmte Sozialwohnungen in Berlin sind Haushalten mit besonderem Wohnbedarf vorbehalten. Anerkannt wird dieser unter anderem bei Familien in beengten Verhältnissen, bei Personen ab 65 Jahren die eine unterbelegte Wohnung freimachen (z.B. Freigabe einer 3-Zimmer-Wohnung gegen WBS für eine 2-Zimmer-Wohnung), bei Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 in objektiv ungeeigneten Wohnverhältnissen, bei drohender Obdachlosigkeit sowie bei Personen, die in Notunterkünften wie Frauenhäusern oder Zufluchtswohnungen untergebracht sind. Voraussetzung ist in der Regel ein Berliner Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr.
Tipps für die Wohnungssuche mit WBS
Der WBS öffnet die Tür – die Wohnung suchen müssen Sie selbst. Das Land Berlin vermittelt nur in Ausnahmefällen aktiv. Eine direkte Bewerbung bei den großen städtischen Wohnungsgesellschaften – Degewo, Gewobag, WBM, Stadt und Land – ist häufig der erfolgversprechendste Weg.
Bereiten Sie Ihre Unterlagen vollständig vor: Eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft und eine Mietzahlungsbestätigung des aktuellen Vermieters signalisieren Zuverlässigkeit und können Ihre Chancen bei einer Besichtigung deutlich verbessern.
Häufige Fragen zum WBS Berlin 2026
Kann ich den WBS für mehrere Personen beantragen?
Ja – wenn die Personen miteinander verwandt sind oder eine gemeinsame
Partnerschaftserklärung abgeben. Für Wohngemeinschaften ohne familiären
Hintergrund ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich.
Was zählt zum Einkommen?
Berücksichtigt werden Lohn, Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld
und BAföG. Kindergeld wird nicht angerechnet. Ob und in welcher Höhe
Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden, hängt vom Einzelfall ab –
hier lohnt eine genaue Prüfung vor dem Antrag.
Gibt es Freibeträge?
Ja. Bei Schwerbehinderung gelten zwei Stufen: Ein Freibetrag von
4.500 Euro wird gewährt bei einem GdB von 100 oder bei
einem GdB ab 80 mit häuslicher Pflegebedürftigkeit. Ein Freibetrag von
2.100 Euro gilt bei einem GdB zwischen 50 und unter 80,
sofern ebenfalls häusliche Pflegebedürftigkeit vorliegt. Für junge Ehepaare,
bei denen keiner der beiden Partner das 40. Lebensjahr vollendet hat, sind
4.000 Euro absetzbar – innerhalb von fünf Kalenderjahren nach dem
Jahr der Eheschließung.
Kann ich WBS und Wohngeld gleichzeitig beantragen?
Ja. Beide Leistungen sind unabhängig voneinander. Der WBS berechtigt zur
Anmietung einer Sozialwohnung; Wohngeld ist ein monatlicher Mietzuschuss.
Wer die Voraussetzungen für beides erfüllt, kann beides parallel beantragen.
Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Wohngeld Berlin.
Gilt der WBS auch in anderen Bundesländern?
Nein. Ein in Berlin ausgestellter WBS gilt ausschließlich für Sozialwohnungen
in Berlin.
Muss ich den WBS beim Einzug abgeben?
Ja. Der Vermieter einer Sozialwohnung zieht den WBS beim Einzug ein.
Er wird nicht zurückgegeben.
Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernimmt die Mietervereinigung Berlin e.V. keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben.
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