Gute Nachricht für alle, die in Berlin neu einziehen oder eine Wohnung suchen: Die Mietpreisbremse gilt seit dem 1. Januar 2026 weiter – und zwar bis mindestens 31. Dezember 2029. Das hat die Berliner Senatsverwaltung bestätigt. Damit bleibt eine der wichtigsten Schutzregeln für Mieterinnen und Mieter in der Stadt erhalten.
Was bedeutet das konkret? Bei der Wiedervermietung von Wohnungen darf die Miete in der Regel höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Maßgeblich dafür ist der Berliner Mietspiegel – er ist die zentrale Grundlage dafür, ob eine geforderte Miete noch im zulässigen Rahmen liegt oder nicht.
Der Mietspiegel spielt aber nicht nur bei Neuvermietungen eine Rolle. Auch bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen ist er das entscheidende Referenzwerk. Wer wissen möchte, ob seine Miete überhaupt erhöht werden darf – und wenn ja, um wie viel –, kommt am Mietspiegel nicht vorbei.
Haben Sie eine Mieterhöhung in Berlin erhalten oder stehen Sie kurz vor einem neuen Mietvertrag? Wir erklären Ihnen, worauf es ankommt. Und bei Fragen zur Betriebskostenabrechnung helfen wir Ihnen ebenfalls gerne weiter.
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (berlin.de)
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