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Satzung
Für Eilige das Wichtigste in Kürze:
1.) Die Mitglieder des Vereins haben Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung, die im Auftrag des Vereins durch Rechtanwälte durchgeführt wird (Ziffer 2 I). Dies gilt auch für Streitigkeiten, die beim Beitritt bereits vorliegen oder erkennbar sind (keine Wartefrist wie bei einer Rechtsschutzversicherung!).
2.) Der Verein führt für seine Mitglieder die Korrespondenz gegen Erstattung der Selbstkosten.
3.) Im Falle eines Prozesses besteht Anspruch auf Vermittlung eines Anwalts, der zu den gesetzlichen Gebühren tätig wird (keine Honorarvereinbarung). Bitte beachten Sie: Im Rahmen der Mitgliedschaft können Sie sich in jedem Fall gründlich und kostenfrei beraten lassen, ob und inwieweit für Sie Erfolgsaussichten bestehen. Von einer Rechtsschutzversicherung dagegen werden die Kosten der bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits begonnenen oder auch nur erkennbaren Streitigkeiten nicht übernommen. In solchen Fällen werden von der Versicherung nicht einmal Beratungskosten getragen. Von den um ein Vielfaches höheren Kosten einer Versicherung abgesehen, führt bei aktuellen Schwierigkeiten daher nur der Vereinsbeitritt zu einer vertretbaren Lösung.
4.) Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt mindestens ein Jahr. Die Kündigung kann jeweils zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen, erstmals zum Ende des auf den Beitritt folgenden Jahres. Sie muss in schriftlicher Form bis spätestens zum 30.9. des Kalenderjahres eingehen, um zum Ende desselben Jahres wirksam werden zu können (Ziffer 3 III).